Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat im kürzlich veröffentlichten Informationsschreiben (2022/3) die Deklaration in der Zutatenliste konkretisiert. Der Inhalt dieses Schreibens ist für die Bäcker-Confiseur-Branche von Bedeutung.

Mit dem Informationsschreiben 2022/3 hält das BLV fest, dass eine Freilandhaltung nur ausgelobt werden darf, wenn die Tiere entsprechend gehalten wurden. Details sind in der Geflügelkennzeichnungsver-ordnung (GKZV; SR 916.342) zu entnehmen. Verwender von Eiern oder Eiprodukten können in der Lieferantenspezifikation prüfen, welche Sachbezeichnung vorgeschlagen wird.

BEZEICHNUNG «FREILAND»

Im Schreiben weist das BLV darauf hin, dass der Hinweis «Freiland» nicht in der Zutatenliste aufgeführt werden darf, da es sich nach Interpretation des Bundesamtes um eine nicht zugelassene Unterbrechung der Zutatenliste handelt. Soll die Haltungsform dennoch ausgelobt werden, dürfen die entsprechenden Zutaten aber z.B. mit Sternchen versehen werden. So kann der Hinweis «Freiland» ausserhalb der Zutatenliste auf dem Produkt ange-bracht werden. com

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