Von kommendem Montag bis zum 24. Januar gilt eine verschärfte Masken- und Zertifikatspflicht, die Home-Office-Empfehlung wird verstärkt sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests verkürzt. Restaurants/Cafés, Clubs, Kinos und Theater haben ab 6. Dezember die Möglichkeit, 2G durchzusetzen. So will der Bundesrat Schliessungen vermeiden. Dies hat der Bundesrat nach einer Blitzkonsultation bei den Kantonen, Sozialpartnern und zuständigen Parlamentskommissionen heute entschieden.

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In Cafés/Restaurants gilt neu die Sitzpflicht. Bis zum Tisch oder beim Gang auf die Toiletten müssen die Gäste eine Maske tragen. Für Mitarbeitende herrscht eine generelle Maskenpflicht. Neu gilt ebenfalls eine generelle Maskentragpflicht für alle Mitarbeitenden in nicht öffentlichen Innenräumen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, dies unabhängig davon, ob sie über ein Zertifikat verfügen oder nicht.

Das SBC-Schutzkonzept wird angepasst. Es wird heute Abend auf Deutsch aufgeschaltet. Die französische und die italienische Version wird am Montag online sein.
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Wichtig: Vorbehalten bleiben kantonale Regelungen, welche über die Bundesvorgaben hinaus gehen können.
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Ausweitung der Zertifikatspflicht

Die 3G-Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1000 Teilnehmenden.
Auch bei Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen gilt künftig ab 11 Personen die dringliche Empfehlung, das Zertifikat einzusetzen.

Ausweitung der Maskenpflicht

Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt – ausser bei privaten Treffen. Wo Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen: eine Sitzpflicht für die Konsumation im Restaurant/Café oder das Erheben der Kontaktdaten bei Kultur- und Sportaktivitäten wie Chorproben oder Hallentrainings.

Möglichkeit zur Beschränkung auf 2G

Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben zudem die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten. Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesen ist.

Aufhebung der Kapazitätsbeschränkungen

Gemäss einer Vorgabe des Covid-19-Gesetzes sind Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe sowie Veranstaltungen und private Zusammenkünfte aufzuheben, sobald der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung «ausreichend geimpft» ist. Deshalb werden die verbleibenden Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben, etwa für religiöse Zusammenkünfte, im Bildungsbereich und für Veranstaltungen draussen. Die Kantone können weiterhin Kapazitätsbeschränkungen vorsehen.

Dringliche Home-Office-Empfehlung

Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitende in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.

Die grosse Mehrheit der Kantone und der Sozialpartner hat sich gegen eine Home-Office-Pflicht ausgesprochen. Eine verbindliche Regelung hätte epidemiologisch den stärkeren Effekt als die Empfehlung, schreibst der Bundesrat in seiner Medienmitteilung.

Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Testzertifikat

Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert – ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme. PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden gültig.
Ab morgen, Samstag, 4. Dezember, gilt zudem: Die Einreise-Quarantäne aufgehoben, die Testpflicht verstärkt.

Covid-19-Impfung weiterhin kostenlos

Die Covid-19-Impfung soll auch 2022 für die Bevölkerung kostenlos sein. Die Kosten der Impfungen werden weiterhin von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), dem Bund und den Kantonen getragen.

Ziel: Spitäler entlasten

Mit den verstärkten Massnahmen will der Bundesrat die Ansteckungen mit der Delta-Variante reduzieren, damit die Spitalstrukturen so gut wie möglich entlastet werden. Die Massnahmen sind vorerst bis am 24. Januar 2022 befristet. Um die Spitäler zu entlasten, bleibe die Impfung das beste Mittel, so Bundesrat Alain Berset. Wichtig sei zudem die rasche Auffrischimpfung.

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