Der Bundesrat will aufgrund der neuen Virusvariante Omikron die Covid-Massnahmen verschärfen. Dies hat er gestern an einer ausserordentlichen Medienkonferenz bekanntgegeben. Vorsorglich führt der Bundesrat bei Kantonen, Sozialpartnern und den zuständigen Parlamentskommissionen eine Konsultation durch. Diese dauert bis Mittwochabend. Am Freitag entscheidet der Bundesrat darüber. Der SBC wird seine Mitglieder am Freitagabend in einem Spezial-Newsletter aktuell informieren.

Diese Punkte sind für die SBC-Mitglieder wichtig:

Die Masken- und Sitzpflicht in Tearooms und Restaurants sowie die vorgeschlagenen Massnahmen am Arbeitsplatz.

Problematische neue Variante
Der Bundesrat hat gestern an einer ausserordentlichen Sitzung die neue Lage der Pandemie seit der Entdeckung der neuen Virusvariante Omikron analysiert. Der Kenntnisstand über die neue Variante sei noch tief, erklärte Bundespräsident Guy Parmelin an der Medienkonferenz von gestern. Es sei davon auszugehen, dass sie hoch ansteckend sei, und es sei möglich, dass auch Personen angesteckt werden können, die gegen die Delta-Variante immun seien. «Die Kombination der derzeit hohen Viruszirkulation und der neuen Variante könnte für die Schweiz problematisch sein», heisst es in der Medienmitteilung. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, vorsorglich eine Konsultation bei den Kantonen, den Sozialpartnern sowie den zuständigen Parlamentskommissionen zu verstärkten Massnahmen zu starten. Diese sollen bis am 24. Januar befristet sein. Ziel sei es, das Spitalsystem nicht zu überlasten, betonte Bundesrat Alain Berset.

Ausweitung Zertifikatspflicht im Innenbereich
Die Zertifikatspflicht soll auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen ausgeweitet werden. Damit würde die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen aufgehoben. Auch bei privaten Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen soll künftig ab elf Personen eine Zertifikatspflicht gelten. Des Weiteren soll die Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen im Freien auf Veranstaltungen ab 300 Teilnehmenden (aktuell ab 1000 Teilnehmenden) ausgeweitet werden.

Ausweitung der Maskenpflicht
Für alle Innenbereiche von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen mit Zertifikatspflicht einschliesslich der zertifikatspflichtigen Veranstaltungen im Innern soll zusätzlich eine Maskenpflicht eingeführt werden.

In Einrichtungen, in denen das Maskentragen nicht möglich ist, sollen Ersatzmassnahmen gelten: So soll für Gastronomieangebote in Innenbereichen (auch in Diskotheken oder im Rahmen von Veranstaltungen) eine Sitzpflicht für die Konsumation gelten. Kann bei Kultur- und Sportaktivitäten keine Maske getragen werden, sind Kontaktdaten zu erheben (so wie das aktuell zum Beispiel für Diskotheken bereits gilt).

Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben
Nach der Impfwoche geht der Bundesrat davon aus, dass der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung ausreichend geimpft ist, wie es Artikel 1a Absatz 2 des Covid-19-Gesetzes vorschreibt. Dem Bundesrat sei es aufgrund dieser Vorgabe nicht mehr möglich, aus epidemischer Sicht angezeigte Kapazitätsbeschränkungen namentlich in Innenräumen anzuordnen.

Massnahmen am Arbeitsplatz
Zur Einschränkung der Kontakte am Arbeitsplatz und zur Reduktion des Personenaufkommens im öffentlichen Verkehr unterbreitet der Bundesrat im Rahmen der Konsultationen drei Varianten:

Variante 1 sieht eine Maskenpflicht für alle Mitarbeitenden in Innenräumen vor, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
Variante 2 sieht eine Home-Office-Pflicht für Mitarbeitende vor, die weder geimpft noch genesen sind. Ist ein Arbeiten für diese Personen von zu Hause aus nicht möglich, besteht für sie eine Maskenpflicht in Innenräumen.
Variante 3 sieht eine generelle Home-Office-Pflicht vor. Ist ein Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich, besteht eine Maskenpflicht in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Zudem sollen bei Variante 3 Betriebe verpflichtet werden, repetitive Testungen für die Mitarbeitenden anzubieten.
Repetitive Testungen an Schulen
Alle obligatorischen Schulen und Schulen der Sekundarstufe II sollen verpflichtet werden, repetitive Tests anzubieten.

Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Testzertifikate
Die Covid-19-Verordnung Zertifikate soll so angepasst werden, dass PCR-Tests nicht mehr 72 Stunden, sondern nur noch 48 Stunden gültig sind. Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert. Diese Verkürzung der Gültigkeitsdauern erhöht die Sicherheit der Testresultate.

Besorgniserregende neue Virusvariante
Die neue Virusvariante wurde letzte Woche entdeckt und am 26. November von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als besorgniserregend eingestuft. Die neue Variante weist mehr Mutationen auf als frühere besorgniserregende Varianten. Es bestehe die Gefahr, dass die bisherigen Impfstoffe weniger wirksam seien und eine durchgemachte Infektion mit SARS-CoV-2 weniger vor einer erneuten Infektion schütze. Unklar sei auch, wie gut die Impfung vor schweren Verläufen schütze und wie gefährlich die neue Variante sei. Gesicherte Daten dürften in rund sechs Wochen vorliegen.

Die Kombination einer raschen Zirkulation der Omikron-Variante und der bereits hohen Belastung der Spitäler könnte problematisch sein. Ziel der Massnahmen sei es, die Zirkulation der Delta-Variante zu reduzieren und die Verbreitung der Omikron-Variante in der Schweiz zu verlangsamen, um eine längerfristige Überlastung der Spitalstrukturen zu vermeiden. In Ergänzung dazu sollen die grenzsanitarischen Massnahmen und Einreisebeschränkungen laufend an die aktuelle Situation angepasst werden.

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