Die Ostschweizer Bäcker-Confiseur/innen (OBC), die am Infoanlass Ende Oktober in Wattwil (SG) teilnahmen, haben ein Ziel: Die Fusion der fünf Kantonalverbände Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, St. Gallen und Thurgau. «Eine erfolgreiche Zukunft ist nur miteinander möglich», betonte OBC-Präsident Roland Räber. Als Gäste dabei waren Vertreter/innen des Bündner Kantonalverbandes sowie des Fürstentums Liechtenstein.

Seit längerer Zeit ist der Zusammenschluss der Kantonalverbände der Ostschweiz beim OBC ein Thema. Grund dafür sind die sinkenden Mitgliederzahlen und die damit verbundenen Schwierigkeiten, die Vorstände und Kommissionen zu besetzen. An den letztjährigen Generalversammlungen stimmten alle Kantonalverbände – Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, St. Gallen und Thurgau – Fusionsverhandlungen zu. Ende Oktober fand in Wattwil (SG) eine Orientierungsversammlung statt, an der auch Vertreter/innen von Liechtenstein und Graubünden teilnahmen. Der Zeitplan sieht vor, an der OBC-Frühlingsversammlung 2024 den ausgearbeiteten Vertrag rückwirkend auf Anfang Jahr genehmigen zu lassen. Die bestehende Vereinbarung mit dem Fürstentum Liechtenstein soll weitergeführt werden. Ob der Bündner Kantonalverband Teil des OBC-Regionalverbandes sein wird, ist noch offen.

OBC-Präsident Roland Räber präsentierte den Entwurf des Fusionsvertrags und die Statuten, die zusammen mit einem Juristen ausgearbeitet worden sind. «Wir wollen uns für die Zukunft aufstellen und sind der Meinung, dass dieses Konstrukt für die nächsten zehn bis zwanzig Jahre bestehen wird.» Und so sieht die Vision des OBC bei diesen Vorhaben aus: Eine schlanke, zukunftsgerichtete Verbandsstruktur, Beschränkung auf das Wesentliche und eine starke und regionale Grundausbildung. Zudem will man weiterhin einen gewichtigen Einfluss auf nationaler Verbandsebene innehaben sowie die regionale Einheit mit einer zentralen Anlaufstelle und einem preiswerten Verbandsbeitrag pflegen.

Das neue Konstrukt

Und so soll das neue Konstrukt aussehen: Es wird ein OBC-Verbandssekretariat geben sowie je eine Kommission BKC ÜK Region Ost, eine Kommission Grundbildung BKC und eine Kommission Grundbildung Detailhandel. Jeder Kanton hat  eine Vertretung im OBC-Vorstand. Dieses regionale Mitglied ist für die Events und die Werbung in seinem Kanton zuständig. Zudem ist vorgesehen, jährlich einen kantonalen Anlass zu organisieren.

Die Finanzen

Für die Finanzen hat der OBC eine unkomplizierte Regelung gefunden. «Wir haben meiner Meinung nach eine Super-Lösung», erklärte Roland Räber. Jede Regionalgruppe verfügt über ein Sondervermögen, das zur Finanzierung von spezifisch regionalen Aufgaben und Anlässen eingesetzt und durch einen jährlichen Regionalbeitrag aufgestockt wird. Die Aktivmitglieder der Regionalgruppe bestimmen die Höhe dieses jährlichen Regionalbeitrags. Die regionalen Anlässe werden ausschliesslich und alleine durch die jeweilige Regionalgruppe bestimmt und finanziert.

Die Einnahmen des OBC bestehen aus dem Regional-, Sockel- und Lohnsummenbeitrag, dem Vermögensertrag sowie verschiedenen anderen Einnahmen.

Der Mitgliederbeitrag für Aktivmitglieder setzt sich aus einem Sockel-, Regional- und einem Lohnsummenbeitrag zusammen. Die Höhe der Beiträge wird auf Antrag des Vorstandes von der Generalversammlung festgelegt.

Beteiligung an üK-Kosten

Offen ist noch der Punkt, ob diejenigen Betriebe, die keine Lernenden ausbilden, sich an den üK-Kosten beteiligen sollen. OBC-Vorstandsmitglied Adrian Studer, verantwortlich für die Bildung, äusserte sich überzeugt, dass der Verband mit einer starken, regionalen Berufsbildung für die Zukunft gewappnet sei, und appellierte an die Solidarität: «Es kann nicht sein, dass diejenigen, die Lernende ausbilden, die ganzen Kosten tragen müssen.» Sollten nicht gerade diese Berufsbildnerinnen und Berufsbildner belohnt werden, frage er in die Runde. Roger Mohn unterstützte seinen Vorredner: «Wir müssen als Verband partizipieren!» Es könne gar eine Motivation sein, Lernende auszubilden, «denn es ist ein Super-Job», argumentierte Vorstandsmitglied Martin Schnyder.

Der Zeitplan

Und so sieht der Zeitplan aus: Im Januar 2024 erfolgen alle Jahresabschlüsse der involvierten Kantonalverbände inklusive Revision. Im Februar 2024 wird der Fusionsvertrag, gestützt auf die revidierten Jahresabschlüsse rückwirkend auf den 1. Januar 2024 unterzeichnet. An den Jahresversammlungen der Kantonalverbände im Frühling 2024, stehen unter anderem die Abnahme der Jahresrechnung 2023 und die Zustimmung zum Fusionsvertrag auf der Traktandenliste.

Claudia Vernocchi

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