Nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten ist der Einsatz des Weissmachers Titandioxid ab dem 15. September definitiv untersagt.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 6. Mai 2021 die aktualisierte Sicherheitsbewertung des Zusatzstoffs Titandioxid (E 171) veröffentlicht. Nach Auswertung der Daten habe der Verdacht bezüglich einer erbgutschädlichen Wirkung von Titandioxiden-Partikeln nicht widerlegt werden können. Auch weitere wissenschaftliche Unsicher-heiten seien ausschlaggebend, weshalb die Verwendung von E 171 nicht mehr als sicher eingestuft wird.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) folgte der EU: Seit März 2022 gilt das Verbot für die Verwendung von E 171 auch für die Schweiz.

Benjamin Horand

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