Neben der fachlichen Kompetenz und der Präsentation des Sortiments ist das Erscheinungsbild ein mitentscheidender Erfolgsfaktor an der Verkaufsfront. Denn: Der erste Eindruck zählt!

Das Erscheinungsbild im Detailhandel beinhaltet Charisma, Auftreten, Körperpflege, Bekleidung und Accessoires. In unserer Branche muss allerdings im Speziellen sehr grosser Wert auf die Hygiene gelegt werden.

Charisma

Alle wissen, was schön ist, aber kaum eine Person kann erklären, weshalb. Denn Schönheit heisst für jede Frau und jeden Mann etwas anderes. In unseren Kulturkreisen gelten ein sportlicher Körperbau, Fitness, ein symmetrisches Gesicht und eine makellose Haut zu den massgebenden Merkmalen für die Definition eines schönen Menschen. In für uns fremden Kulturen gelten andere Massstäbe. Die äussere Schönheit ist aber auch eine Frage der «wahren» Schönheit. Diese kommt von innen: Erste Aufmerksamkeit, Authentizität und Präsenz machen unser Charisma aus. Ein gepflegtes Erscheinungsbild, fachliche Kompetenz und eine gesunde Portion Selbstsicherheit sind wichtige Punkte für die Beherrschung der Körpersprache, der nonverbalen Kommunikation (siehe Artikel zum Thema).

Gesicht und Frisur

Was heisst ein gepflegtes Erscheinungsbild? Die Haare müssen gepflegt sein. Lange, glanzlose Haare, gar mit einem dunklen Haaransatz wirken nicht gewinnbringend. Ausserdem müssen die Haare zusammengebunden sein. Das Make-up sollte das Gesicht betonen, aber nicht verfremden. Auch hier gilt: Weniger ist oft mehr.

Kleidung und Accessoires

Die Kleidung wird von unseren Vorlieben, Modetrends und der Gesellschaft beeinflusst. Was heute chic ist, kann morgen bereits out sein. Statt jeden Trend mitzumachen, empfiehlt es sich heraus­zufinden, was auch wirklich zum eigenen Typ passt. Die Kleidung widerspiegelt das Eigenbild, das Eigenimage. Eine unpassende Kleidung kann rasch wie eine Verkleidung wirken. Kleidung und Mensch sollten ein harmonisches Gesamtbild ergeben.

Angemessene Kleider müssen nicht teuer sein. Wichtig ist, dass der Schnitt, das Material und die Farbe stimmen. Vor allem im Verkauf ist das Wohlbefinden in der Kleidung besonders entscheidend. Baumwolle ist angenehmer als 100 % Polyester, Wollstoffe oder Leinen sehen edler aus als Kunstfasern.

Beim Einkauf sollte auf die Kombinationsfähigkeit der Kleider geachtet werden. Dicke und dünne Stoffe, verschiedene Muster äusserst sparsam kombinieren. Wilde Muster im Oberteil lenken ab, lieber neutral – beispielsweise hell, unifarben. Ebenso sollten Schmuck und Accessoires dezent eingesetzt werden.

Unsere Kleidung und Accessoires sollten unserer Branche entsprechen. Eigene Interessen müssen in den Hintergrund gestellt werden.
Allerdings sollten die Verantwortlichen eines jeden Betriebs bei der Wahl der Berufskleider für den Verkauf die Mitarbeitenden einbeziehen. Das Corporate Identity des Unternehmens ist massgebend.

Gepflegte Erscheinung

Wirkt die Verkäuferin oder der Verkäufer ungepflegt, nützen all die raffiniertesten Kleiderkombinationen nichts. Wer eine Strumpfhose trägt, muss ein Paar als Reserve dabeihaben. Denn nichts ist schlimmer als eine gut sichtbare Fallmasche. Ebenso sind schmutzige, ausgelatschte Schuhe ein No-go. Kein gutes Zeugnis über die eigene Person, aber vor allem auch über den Betrieb sind ungepflegte Hände. Die Haut und somit auch unsere Hände sind für das äussere Erscheinungsbild ein massgebender Faktor. Daher ist es wichtig, dass sie gepflegt werden. Spröde, rissige und trockene Haut sowie unschöne Wundverbände, abgekaute Fingernägel oder unschön lackierte Fingernägel mit abgesplitterter Farbe, all dies fällt dem aufmerksamen Kunden rasch auf. Wir arbeiten in einer Branche, wo die Hygienevorschriften streng sind und ein ungepflegtes Auftreten schnell zu einem Imageschaden fürs Unternehmen, aber auch für die gesamte gewerbliche Bäckerei-Confiserie-Branche führen kann.

Firmenreglement /Haus-ordnung

Wichtig ist, dass alle betrieblichen Anforderungen an die Hygiene und die Bekleidung sowie das Erscheinungsbild im Betriebsreglement /in der Hausordnung aufgelistet und auch immer wieder aktualisiert werden. Jeder Betrieb ist schlussendlich selbst verantwortlich, welche Massnahmen er von der Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in die Hausordnung übernehmen will.

Die registrierten SBC-Mitglieder haben Zugriff zu unserer Branchenlösung: Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis für das Bäcker-Confiseur-Gewerbe. Im Kapitel zwei «Personalschulung» finden sich Hygienevorgaben für den Verkauf, die als Beilage zum Anstellungsvertrag abgegeben und visiert werden. Die gesetzlichen Vorgaben sind klar:

Wer mit Lebensmitteln umgeht, muss dafür sorgen, dass sie hygienisch nicht beeinträchtigt werden.

In der guten Verfahrenspraxis im Kapitel Verkauf steht es geschrieben: Ein direkter Kontakt der blossen Hände mit Lebensmitteln ist möglichst zu verhindern. Deshalb muss die Gefahr einer mikrobiellen oder physikalischen Verunreinigung, welche durch Fingernägel verursacht werden kann, mit entsprechend gesundem Augenmass betrachtet werden.
Ein Arbeitgeber kann aus Hygienegründen das Tragen von langen, künstlichen und lackierten Fingernägeln verbieten. Dies hat das Arbeitsgericht in Aachen (D) kürzlich entschieden. Eine Pflegerin in einem Altersheim hat gegen die Anweisung ihres Chefs geklagt. In der Schweiz gibt es keine solchen Verbote oder Gerichtsurteile. Wie sieht es in unseren Mitgliedsbetrieben aus? Sind hier lange, gefärbte und / oder gegelte Fingernägel ein absolutes Tabu oder erlaubt?

Kurze, saubere Nägel

In der Bäckerei-Konditorei-Confiserie Meier in Wiesendangen gelten für alle Mitarbeitenden die gleichen Regeln: Kurze saubere, gepflegte Fingernägel. Künstliche und Nagellack sind nicht erlaubt. Auch machen lange, harte Fingernägel den Touchscreen auf der Kasse kaputt. Betriebsinhaberin Manuela Meier ist konsequent:

«Es gab schon Montage, wo eine Verkäuferin mit bunten Nägeln zur Arbeit erschien. Ich machte sie darauf aufmerksam, dass dies hier nicht geht. Am Dienstag waren die Nägel wieder natürlich.»

Deswegen eine Verkäuferin nach Hause schicken, das würde sie nicht tun, erklärt Manuela Meier.

Für Andrea Wehren vom Chnusper-Beck in Schönried (BE) ist es klar: Aus hygienischen Gründen «gehören keine lackierten Nägel in unsere Branche! Der Nagellack könnte abblättern». Entdeckt die Branchenfrau zu lange oder lackierte Fingernägel bei einer Mitarbeiterin, spricht sie mit ihr «und zum Glück ist es bei uns nicht so problematisch, da eh die meisten überhaupt nie die Nägel lackieren». Generell gilt die Regel: Gepflegte Hände und Nägel, ohne Nagellack. Wenn, dann sind nur leicht längere Nägel mit einem dezenten Nagellack erlaubt. Wichtig sind gepflegte Hände und Nägel.
«Farbig lackierte Nägel werden nicht geduldet. Gel-Nägel sind kein Problem, wenn sie kurz und durchsichtig sind», lautet die Direktive von Esther Bosshart, Bäckerei-Konditorei-Café Signer in Zizers. Wesentlich sei, dass sie sauber und gepflegt sind.

Kunden schätzen schöne Fingernägel

Fingernägel – das ist auch bei der Boulangerie Saudan in Freiburg immer wieder ein Thema. «Wir haben keine Regeln wegen den Fingernägeln. Die Verkäuferinnen dürfen ihre Nägel in jeglichen Formen und Farben haben», erklärt Betriebsinhaberin Margrit Saudan. «Die Kundinnen und Kunden finden es hübsch, wenn eine Verkäuferin schöne Nägel hat», begründet sie ihre Vorgehensweise. Was sie aber gar nicht akzeptiert, sind zu lange Nägel, so dass die Frauen nur mühsam auf der Kasse tippen können. Im Verpackungsraum müssen die Mitarbeitenden Handschuhe tragen, in der Produktion ist kein Nagellack erlaubt.

Weisungen missachtet

Bis vor rund einem Jahr waren in der Bäckerei Hotz Rust AG in Baar (ZG) kurze, dezent lackierte Nägel akzeptiert. Doch diese Weisung wurde gemäss Andrea Hotz mehr und mehr missachtet, und einige Mitarbeiterinnen erschienen mit langen und sehr bunten Nägeln zur Arbeit. Deshalb sind die Hygienevorschriften überarbeitet und verschärft worden: Erlaubt sind nur noch kurze und unlackierte Nägel.

Interessant

«Die unterschiedlichen Aussagen unserer Fachfrauen sind sehr interessant», lautet das Fazit von Lisa Frunz, Verantwortliche Detailhandel beim SBC, über die kleine Umfrage zum Thema Fingernägel bei den Chefexperteninnen. Sie empfiehlt die vorgeschlagenen Richtlinien unserer Branche zu befolgen, da «wir als Arbeitgeber verpflichtet sind, die Hygieneanforderungen zu überwachen». Auch passen ihrer Meinung nach, kurze, unlackierte und gepflegte Nägel besser zu unseren naturbelassenen hochwertigen Produkten.

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