Die ASA-Branchenlösung des Verbands bildet eine gute Grundlage für das betriebliche Sicherheitssystem. Situativ kann externe Unterstützung nötig werden. Benjamin Horand, Leiter Fachstelle ASA, weiss, wann diese beizuziehen ist.
Im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stellen die betriebliche Gefährdungsermittlung und die Definition von Schutzmassnahmen zentrale Handlungsfelder dar. Nachhaltige Massnahmen werden nach der STOP-Systematik definiert. Die Substitution wird also immer vor technischen, organisatorischen und schliesslich personenbezogenen Massnahmen umgesetzt (siehe Onlinebeitrag).
Kommen in einem Betrieb besondere Gefährdungen gemäss Anhang 1 der EKAS-Richtlinie 6508 vor, müssen sogenannte ASA-Spezialist/innen – Arbeitsärztinnen und -ärzte sowie andere Spezialist/innen der Arbeits-sicherheit – beigezogen werden. Konkret müssen die Fachgebiete Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene und Sicherheitsingenieurwesen abgedeckt sein. Besondere Gefährdungen haben aufgrund des hohen Schadenpotenzials oft langfristige Arbeitsausfälle zur Folge und benötigen deshalb besonderes Wissen, um den Gefahren Herr zu werden.
Checklisten reduzieren Kosten
Mitgliederbetriebe des SBC profitieren davon, dass viele branchentypische Themen bereits über die ASA-Branchenlösung abgedeckt sind. So stehen beispielsweise Checklisten bereit, die den Umgang mit Mehlstaub regeln, und bei deren Erstellung die Disziplinen Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene beteiligt waren. Werden die Fragen der Spezialistinnen und Spezialisten von den eigenen Sicherheitsbeauftragten über eine Checkliste beantwortet, müssen die Expert/innen nicht mehr vor Ort erscheinen, was immenses Sparpotenzial für die SBC-Mitglieder bedeutet.
Bei untypischen Fällen nachfragen
Trotzdem kann es vorkommen, dass nicht der gesamte Betrieb über die Unterlagen der Branchenlösung abgedeckt ist. Bei der Erstellung der Branchenlösung ist etwa davon ausgegangen worden, dass gewerbliche Bäckereien-Confiserien keine Stapler oder Hochregallager betreiben. Auch sind Unterhaltsarbeiten an Fassaden oder auf Dächern (Solaranlagen) keine typischen Tätigkeiten, die im Gewerbe ausgeführt werden. In solchen Fällen lohnt es sich, die ASA-Fachstelle beim SBC zu kontaktieren.
Für viele Fragestellungen liegen ergänzende Unterlagen vor, welche einen ASA-Beizug vor Ort ebenfalls überflüssig machen. Müssen dennoch Fragestellungen vor Ort geklärt werden und dient das gewonnene Wissen mehreren Branchenteilnehmenden, können die Kosten über die ASA-Branchenlösung finanziert werden.
Benjamin Horand,
Leiter Fachstelle ASA und Qualitätsmanagement
benjamin.horand@swissbaker.ch
Foto: Franzisca Ellenberger