Firmen im Berggebiet mit weniger als 50 Vollzeitstellen können bei der Schweizerischen Berghilfe über ihren Treuhänder ein Unterstützungsgesuch einreichen, wenn sie von diesem wegen Corona zusätzliche Hilfe benötigen.

In solch turbulenten Zeiten wie diesen ist es hilfreich, wenn Unternehmen auf erfahrene Treuhänderinnen und Treuhänder zurückgreifen können. Besonders stark getroffenen Kleinbetrieben in den Bergen mit weniger als 50 Vollzeitäquivalenten soll daraus nicht ein zusätzlicher, finanzieller Engpass entstehen. Deshalb ist die Schweizer Berghilfe bereit, 50 % der ausserordentlichen, coronabedingten Treuhanddienstleistungen bis zu maximal CHF 5000.– zu übernehmen, sofern eine Ertragseinbusse von 20 % oder mehr über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ausgewiesen werden kann.

Hilfe fürs Gewerbe im Berggebiet

Die Schweizer Berghilfe überweist eine allfällige Unterstützung direkt dem betroffenen Betrieb. Doch das Gesuch für eine Unterstützung kann nur die Treuhänderin oder der Treuhänder ausfüllen. Die genauen Kriterien und das Gesuchformular finden Sie im grünen Kasten auf www.berghilfe.ch.

Die Schweizer Berghilfe ist überzeugt, mit diesem Angebot vielen Unternehmerinnen und Unternehmern in den Schweizer Bergen etwas Zuversicht für die kommenden schwierigen Monate zu geben.

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