Das neue Jahr bringt verschiedene Änderungen im Treuhand- und Steuerbereich mit sich. Markus Künzli, Geschäftsführer der SBC Treuhand AG, gibt einen Überblick über die wichtigsten Themen.

Definitive Einführung QR-Rechnungen

Seit dem 30. Juni 2020 ist es möglich, QR-Rechnungen statt der gewohnten Einzahlungsscheine zu verwenden. Diese QR-Rechnungsstellung wird ab dem 1. Oktober 2022 definitiv die alten roten oder/und orangen Einzahlungsscheine ablösen.

Steuern

Per 1. Januar 2022 wird die Pauschale für den Privatanteil an Geschäftsfahrzeugen von 0.8% pro Monat auf 0.9% pro Monat (resp. 9.6% bzw. 10.8% pro Jahr) erhöht. Im Gegenzug wird auf die Aufrechnung des Arbeitsweges in der privaten Steuererklärung verzichtet. Dazu entfällt für die Arbeitgeber die Pflicht, den Anteil Aussendienst auf dem Lohnausweis zu deklarieren.

Hinterlassenen- und Invalidenrenten

Auf den 1. Januar 2022 werden gewisse Hinterlassenen- und Invalidenrenten der 2. Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 0.3% bei den seit 2018 ausgerichteten Renten. Laufende Renten seit 2012 erhalten einen Teuerungsausgleich von 0.1%.

Zudem wird das neue «stufenlose» Rentensystem bei der Invalidenversicherung per Anfang Jahr eingeführt. Neu wird ab einem IV-Grad von 40% keine ¼ Rente mehr ausbezahlt sondern eine sukzessive Abstufung von 25% bis 47.5%. Ab einem IV-Grad von 50% erfolgt der Rentenanspruch prozentgenau. Ab einem IV-Grad von 70% wird weiterhin eine ganze IV-Rente ausbezahlt. Personen, welche per Stichtag 1. Januar 2022 älter als 56-jährig sind, werden nicht mehr in das neue Rentensystem überführt.

Verrechnungssteuer-Rückforderung in Erbschaftsfällen

Erbinnen und Erben können die Verrechnungssteuer auf Erbschaftserträgen bei noch nicht verteilten Erbschaften neu in ihrem Wohnkanton zurückfordern.

Höchstabzüge Säule 3a bei direkter Bundessteuer

Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt im Jahr 2022 CHF 6‘883 für Steuerpflichtige mit 2. Säule und CHF 34‘416 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule.

Härtefallgelder

Betreffend Härtefallgelder gelten gemäss Art. 6 Covid-19-Härtefallverordnung folgende Verwendungsbeschränkungen: Im Geschäftsjahr, in dem die Härtefallgelder ausgerichtet wurden, sowie für die 3 darauffolgenden Jahre dürfen keine Dividenden beschlossen oder ausgeschüttet sowie Darlehen an die Eigentümer vergeben werden. Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von > CHF 5 Mio. gilt zudem eine Rückzahlungspflicht bei Erzielung von allfälligen Gewinnen in der erwähnten Periode.

Revision des Datenschutzgesetzes

Das totalrevidierte Datenschutzgesetz sorgt künftig für einen besseren Schutz der persönlichen Daten. Namentlich wird der Datenschutz den technologischen Entwicklungen angepasst, die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten gestärkt sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöht.

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