Die Bäckerkrone wird weitergegeben: Auch dieses Jahr werden innovative Bäckerinnen und Bäcker und kreative Confiseure und Confiseurinnen – sei es im fachlichen, sozialen, wirtschaftlichen oder ökologischen Bereich – gesucht. Der Bäckerkönig oder die Bäckerkönigin gewinnt den Titel und das Preisgeld von 15 000.– Franken.
Bäckerinnen und Bäcker, Confiseure und Confiseurinnen aufgepasst, der Startschuss für die Ausschreibung der Bäckerkrone 2023 ist gefallen! Bereits zum 11. Mal wird dieses Jahr eine besonders innovative Bäcker-Confiseurin oder ein aussergewöhnlicher Bäcker-Confiseur prämiert. Wer erbt die Krone des amtierenden Bäckerkönigs «Eigenbrötler», Daniel Amrein aus Wauwil?
Mitmachen ganz leicht gemacht …
Die Bäckerkrone wird vom Schweizerischen Hefeverband (SHV) zusammen mit dem Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC) verliehen. Das Mitmachverfahren ist für die Kandidierenden denkbar einfach: Sind Sie Mitglied des Schweizerischen Bäcker-Confiseur-meister-Verbandes, entweder als Einzelperson oder als Firma? Dann beschreiben Sie ganz kurz Ihre Besonderheit und schicken es der Jury zu oder reichen es online ein. Die Formate sind frei wählbar – möglich sind geschriebene Varianten, Fotos oder Videoaufnahmen. Alternativ können Sie auch Ihre Kundschaft motivieren, Sie oder Ihren Betrieb online zu nominieren und damit Ihre Besonderheiten oder Merkmale zu honorieren.
KREATIV, INNOVATIV ODER SONST IRGENDWIE HERAUSRAGEND …
Gesucht werden kreative Ideen, besonders professionelles Verhalten oder ausserordentliches Engagement – und fündig wurde die Jury bereits zehn Mal! Prämiert wird, wer die Branche im vergangenen Jahr sympathisch, nachhaltig oder kreativ zum Glänzen gebracht hat. Nicht nur der Titel winkt dem Sieger oder der Siegerin, sondern auch die vom Schweizerischen Hefeverband gestiftete Siegerprämie von 15 000.– Franken. Die Bäckerkrone wird ohne vordefinierte Eingrenzung verliehen – dies macht eine Teilnahme äusserst einfach. So könnte beispielsweise einer der nachfolgenden Punkte ausschlaggebend sein:
- Spezielle Produktinnovationen
- Kreative Neuerungen in Unternehmen
- Engagement für die Umwelt
- Ausserordentliche Förderung der Mitarbeitenden bzw. der Mitmenschen
- Soziale Verantwortung
- Fachliche Weiterentwicklung der gewerblichen Branche auf nationaler Ebene
PUBLIZITÄT UND GELD ZU GEWINNEN …
Einerseits können mit dem Preisgeld von 15 000.– Franken bestimmte Projekte verwirklicht und andererseits kann natürlich von der nationalen Publizität profitiert werden. Der SHV und der SBC hingegen freuen sich, engagierte Personen und besonders kreative Ideen zu belohnen. Eine Win-Win-Situation!
AUF PAPIER, ELEKTRONISCH ODER ONLINE NOMINIEREN: ALLES MÖGLICH
Schicken Sie Ihre Unterlagen an die Jury unter folgender Postadresse:
Schweizerischer Hefeverband SHV
Thunstrasse 82
Postfach 1009
3000 Bern 6
oder per E-Mail an info@baeckerkrone.ch.
Es kann auch das unter www.baeckerkrone.ch aufgeschaltete Nominierungsformular direkt ausgefüllt oder eben die Kundschaft animiert werden, dies zu tun. Anmeldeschluss ist der 24. März 2023. Danach ist die Jury am Zug.
Sie besteht aus drei Vertretern des Schweizerischen Hefeverbandes sowie aus drei Vertretern des SBC und prüft die eingegangenen Unterlagen und Nominierungen, besucht die Finalisten und wählt schliesslich den neuen Bäckerkönig oder die neue Bäckerkönigin. Die Gewinnerin oder der Gewinner der «Bäckerkrone 2023» wird anlässlich des SBC-Kongresses am 13. Juni 2023 feierlich prämiert.
Alle Infos und das Nominierungsformular:
www.baeckerkrone.ch/nominieren
Einsendeschluss: 24. März 2023
Schweizerischer Hefeverband