Ab 1. Oktober 2022 sind Einzahlungsscheine passé. Von diesem Zeitpunkt an werden keine roten und orangen Einzahlungsscheine mehr verarbeitet.

Nur bei fristgerechter Umstellung können die Zahlungen von den Finanzinstituten verarbeitet werden.
Auch Daueraufträge auf Basis der orangen Einzahlungsscheine (ESR) sind von dieser Umstellung betroffen. Rechnungssteller sind aufgefordert, Rechnungsempfänger darauf hinzuweisen. In den laufenden Daueraufträgen sollte von den Rechnungsempfängern die Kontoverbindung an die QR-Rechnung mit QR-IBAN und QR-Referenz angepasst werden.

Perforation nicht vergessen
Bei der QR-Rechnung in Papierform ist eine Perforation zwischen den Angaben zur Rechnung und des Zahlteils sowie zwischen dem Zahlteil und dem Empfangsschein obligatorisch. Dies sollte bei der Rechnungserstellung nicht vergessen werden, da die Perforation für eine automatisierte Verarbeitung der QR-Rechnung notwendig ist. Zudem ist sie ein wichtiges Orientierungsmerkmal für Personen mit Sehbeeinträchtigungen.

Weiterführende Informationen zur Rechnungsstellung:
Beispiel einer QR-Rechnung
einfach-zahlen.ch/rechnungssteller
• Auf www.paymentstandards.ch für Unternehmen, die Hard- und Software-Lösungen für ihren Zahlungsverkehr einsetzen.

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