Kommt es wegen ungenügendem Winterdienst zu einem Sturz, stellt sich die Frage der Haftung. Am besten lässt man es gar nicht so weit kommen.

Für die Räumung von Strassen und öffentlichen Trottoirs sind grundsätzlich die Werkdienste der Gemeinde beziehungsweise des Kantons zuständig. Hat es jedoch die ganze Nacht über geschneit, kann man nicht erwarten, dass morgens früh bereits alles schneefrei ist. So sollte man dem gesunden Menschenverstand keinen Winterschlaf gönnen. Wer an einem frühen Wintermorgen die Rutschgefahren in Folge von Nässe, Schnee oder Eis missachtet, kann leicht auf die Nase fallen. Die öffentliche Hand dürfte in diesem Fall kaum haften, schreibt der Unfallversicherer Suva in seinem Newsletter. Es gilt deshalb, mit geeignetem Schuhwerk, wintertauglichem Fahrzeug und den Verhältnissen entsprechender Geschwindigkeit unterwegs zu sein.

Haftung bei Unfällen auf Privatgrundstücken

Für den Unterhalt von privaten Grundstücken sind gemäss Obligationenrecht die jeweiligen Eigentümer und Eigentümerinnen zuständig. Ist der Unterhalt nicht gewährleistet, haften diese für entstandene
Schäden. Aber auch hier kann die Haftung relativiert werden.
Rutscht ein Kunde während der Ladenöffnungszeiten beim Ladeneingang oder der Briefträger gegen Mittag beim Hauseingang auf dem Privatgrundstück aus, kann dies dem Eigentümer angelastet werden. Ereignet sich der Vorfall morgens um 6 Uhr, trifft dies wahrscheinlich nicht zu. Über den konkreten Fall entscheidet jedoch immer das Zivilgericht am jeweiligen Ort des Unfalls.
Mit der richtigen Vorbereitung und einem gut geplanten Winterdienst können Hausdienst-Verantwortliche ihre Mitmenschen vor schmerzhaften Erfahrungen bewahren. Deshalb sollten sie frühzeitig aktiv werden.

Tipps zum Vermeiden von Stürzen im Winter

  • Wetterprognosen verfolgen und frühzeitig einen Mitarbeitenden für die Schneeräumung aufbieten oder selbst den Schnee wegräumen.
  • Laub von den Wegen entfernen. In Kombination mit Nässe und Frost wirkt dieses wie Schmierseife.
  • Den Schnee entfernen, bevor dieser durch Fahrzeuge und Fussgänger festgetreten ist.
  • Die Sicherheit von Treppen, Haus- und Ladeneingänge, Aus- und Anlieferzonen hat bei Schnee und Eis erste Priorität.
  • Schnee führt zu nassen Böden. Zur Vermeidung von Stürzen sind diese regelmässig aufzunehmen und ein Warnschild aufzustellen.
  • Schmutzschleusen bei den Hauseingängen und Warnschilder helfen die Sturzgefahr zu verringern.
  • Dem Hauseigentümer Sicherheitsmängel melden. Zum Beispiel fehlende Handläufe, defekte/tropfende Regenrinnen (Eisbildung).
  • Schneedepots so anlegen, dass Schmelzwasser gut abfliessen kann (z. B. neben Dolen und Rinnen) und nicht vor Notausgängen.
  • Bei Gefahr von Eiszapfen/Dachlawinen einen Hinweis anbringen.

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