Der Bundesrat hat am nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung von heute Donnerstag, 9. April, entschieden, dass praktische Prüfungen durchgeführt werden können. Allerdings müssen sämtliche Vorschriften des Notrechts und des BAG und andere Richtlinien ein­ge­halten werden.

Innerhalb von zehn Tagen hat der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) zusammen mit dem obersten Fachgremium der Berufsbildung (Steuergremium Berufsbildung BB2030) ein Vorschlag ausgearbeitet. Dieser berücksichtigt den Wunsch der Kantone, dass keine schulischen Abschlussprüfungen stattfinden.

Bei den praktischen Prüfungen können die Organisation der Arbeitswelt (OdA) aus drei Varianten die für sie schweizweit durchführbare Prüfungsform auswählen und beantragen. In der Produktion wird der Antrag durch den SBC eingereicht.

Beim Detailhandel erfolgt dies durch die Dachorganisation Bildung Detailhandel Schweiz (BDS-FCS) für alle Berufe des Detailhandels.

Diese Anträge werden durch das zuständige Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigt. Die Umsetzung erfolgt durch die Prüfungsverantwortlichen in den Kantonen. Damit beweist das schweizerische Berufsbildungssystem seine Leistungsfähigkeit in Krisenzeiten.

Sobald der SBC über die endgültige, bewilligte Durchführungsart informiert ist, werden die Mitglieder zeitnah informiert.

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