Ende Jahr sind Unternehmen der Bäcker-Confiserie-Branche von der pkbc zur Deklaration und Zahlung der Vollzugskostenbeiträge eingeladen worden. Der SBC empfiehlt seinen Mitgliedern, der Deklarationsaufforderung innert Frist bis Ende Januar 2023 nachzukommen.
Bei fristgerechter Deklaration können die Unternehmen 3 % von der Summe der Arbeitnehmerbeiträge als Kommission für ihre Aufwände in Abzug bringen (vgl. Art. 41b bis Abs. 2 GAV). Die Deklaration kann bequem auch online auf erfolgen. Die dafür benötigten Informationen sind dem Schreiben der pkbc zu entnehmen.
Wichtig: Seit 2019 sind auch ungelernte Arbeitnehmende im Sinne des GAV (vgl. Art. 6b GAV) dem GAV unterstellt und zur Bezahlung der Vollzugskostenbeiträge verpflichtet.