Läden, Museen, Zoos, Sport- und Freizeitanlagen können am 1. März öffnen. Die Gastronomiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen. Weiterhin offen bleiben dürfen nur Take-Aways, Schul- und Betriebskantinen sowie Hotelrestaurants für Hotelgäste. Auch Lieferdienste bleiben erlaubt. Für die Bäckereien-Confiserien ändert sich nichts, sie bleiben weiterhin geöffnet. Den definitiven Entscheid wird der Bundesrat nach Konsultation der Kantone am 24. Februar fällen.

Am 1. April sollen Restaurantterrassen öffnen sowie Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder möglich sein – sofern dies die epidemiologische Lage zulässt. Die weiteren Öffnungsschritte erfolgen im Abstand von jeweils einem Monat.

Der SBC kritisiert die zögerliche, mutlose und nicht auf Evidenz basierte Politik des Bundesrates. Trotz sinkender Zahlen und unbelegtem Ansteckungsrisiko werden unverhältnismässige Massnahmen aufrechterhalten.

Wir sind alles andere als zufrieden! Denn die KMUs, die Wirtschaft zahlen die Zeche. «Der Existenzkampf wird immer härter, auch für vor der Pandemie erfolgreiche Unternehmen. Für uns sind die Entscheide des Bundesrates unverständlich», kritisiert SBC-Präsident Silvan Hotz den neusten Entscheid des Bundesrats. Bei den Härtefällen und der Kurzarbeitsentschädigung beantragt der Bundesrat zusätzliche Beträge.

In einem ersten Öffnungsschritt sollen ab 1. März alle Läden wieder öffnen können. Die Anzahl der Kundinnen und Kunden muss beschränkt werden. Die Kapazitätsbegrenzungen gelten auch für Einkaufszentren als Ganzes.

Museen und Lesesäle

Ebenfalls sollen Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken wieder öffnen können. Zudem sollen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich sein, namentlich Zoos, Botanische Gärten und Erlebnisparks. An all diesen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten und Kapazitätsbegrenzungen.

Sportanlagen

Ebenso können Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder öffnen. Hier gelten neben Kapazitätsbeschränkungen Maskentragpflicht oder Abstandhalten, erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen; Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt.

Maximal 15 Personen

Im Freien sollen schliesslich private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein. Ansonsten gilt weiterhin die 5 Personen Regelung. Die Homeoffice-Pflicht gilt weiterhin. Wo Homeoffice nicht oder nur zum Teil möglich ist, gilt in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält.

Bundesrat beantragt Corona-Nachträge

Der Bundesrat beantragt dem Parlament weitere 14,3 Mrd. CHF zur Bewältigung der Corona-Krise. Die grössten zusätzlichen Beträge entfallen dabei auf Härtefallmassnahmen für Unternehmen, Kurzarbeitsentschädigung, Kosten für Corona-Tests und den Erwerbsersatz.
Insgesamt sollen die Mittel für Härtefallmassnahmen von 2,5 auf 10 Mrd. CHF aufgestockt werden. Der Anteil des Bundes erhöht sich damit auf 8,2 Mrd. CHF. Dies bedingt einen Nachtrag zum Budget 2021 von 6,3 Mrd. CHF. Für die Kurzarbeitsentschädigung will der Bundesrat weitere zusätzliche 6 Mrd. CHF bereitstellen.

Taggelder Arbeitslosenversicherung

Die Zahl der Taggelder in der Arbeitslosenversicherung soll erhöht werden.Wer Anfang März noch anspruchsberechtigt ist, kann 66 zusätzliche Taggelder erhalten. Ausserdem soll die Voranmeldefrist für Kurzarbeit vorübergehend aufgehoben werden. Die entsprechende Bewilligung soll bis zu einem halben Jahr gültig sein. Die Höchstbezugsdauer für die Kurzarbeitsentschädigung wird von 18 auf 24 Monate innerhalb von zwei Jahre verlängert. Gemäss Vorschlag des Bundesrats soll der Bund auch im laufenden Jahr die Kosten für die Kurzarbeit übernehmen.

Wir fordern eine sofortige Öffnung

Die Schweizer Bäcker-Confiseure forderten im Vorfeld und fordern immer noch gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) die sofortige Lockerung des Lockdowns mit der Zulassung von Terrassen- und Outdoorbetrieben in der Gastronomie. Per 1. März 2021 soll statt dieser geringfügigen Öffnung eine komplette der Wirtschaft erfolgen! Flankierend dazu müssen die Tests intensiviert und ausgeweitet werden, um die Absteckungsketten zu unterbrechen. Zudem haben sich die auf die einzelnen Branchen angepassten Schutzkonzepte bewährt.

Ein «Nationales Dashboard»

Die weiteren Forderungen sind: Das vollständige Impfprogramm muss per Ende Juni 2021 vollständig abgeschlossen sein. Als Informationsgrundlage muss der Bund ein klar kommuniziertes «Nationales Dashboard» mit Indikatoren wie Zahlen zu den Hospitalisierungen, zur Belegung der Intensivbetten, zur 7-Tage-Inzidenz, zur Positivitätsrate und zu den Ansteckungsorten entwickeln. «Interne Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit BAG zeigen, dass weniger als 5 % aller Ansteckungen nachvollziehbar innerhalb der Wirtschaft erfolgen. Trotzdem befindet sich die Wirtschaft im Lockdown», gab sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler an der Medienkonferenz zu bedenken.

Es geht um die Existenz

«Es geht um die Existenz vieler Mitglieder in unserer Branche, vieler KMU in der Schweiz», unterstreicht Silvan Hotz, SBC-Präsident und sgv-Vorstandsmitglied, Silvan Hotz. Obwohl die Bäcker-Confiseure ihre Läden nie schliessen mussten, muss ein grosser Teil auf zusätzliche erhebliche Einnahmen aus Lieferungen, Catering und der Gastronomie verzichten. Zudem verzeichnen Mitglieder je nach Standort wie beispielsweise in Stadtzentren und Tourismusregionen markante Umsatzeinbussen.

Ungenügende Härtefallregelung

Die Härtefallhilfe muss sofort umgesetzt und Lücken und Fehler müssen behoben werden, um den bereits jetzt immensen Schaden nicht noch auszuweiten. Die Wirtschaft trägt den Grossteil der Kosten der eingeleiteten Massnahmen. Über die Härtefallregelungen wird dieser Entzug der Wirtschaftsfreiheit jedoch nur ungenügend abgefedert. Das Parlament wird sich in der Frühlingssession damit ebenfalls auseinandersetzen.

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