Die Mindestlöhne gemäss den Lohnregulativen zum Gesamtarbeitsvertrag GAV (Wichtig: nicht zu verwechseln mit den vertraglichen Löhnen) werden um 0,2% erhöht. Eine Ausnahme gilt für das Lohnregulativ für Gastronomiepersonal, das analog zu den Mindestlöhnen im L-GAV angepasst wird.

Die jeweiligen Erhöhungen gelten nach der Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat. Der SBC wird über den Zeitpunkt der Allgemeinverbindlicherklärung – und damit die Erhöhung der Mindestlöhne – informieren.

Die Betriebe der Bäckerei-Confiseriebranche sind verpflichtet, die vertraglichen Löhne ihrer Arbeitnehmenden zu prüfen. Vertragliche Löhne, welche unter den neuen, allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen liegen, müssen zwingend erhöht werden. Weitere Erhöhungen bleiben im Ermessen der Betriebe und können zwischen den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden verhandelt werden.

SBC

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