Ende Jahr sind Unternehmen der Bäcker-Confiserie-Branche von der Paritätischen Kommission Bäcker-Confiseure (pkbc) zur Deklaration und Zahlung der Vollzugskostenbeiträge eingeladen worden. Neu erfolgt die Deklaration digital mittels den ihnen zugestellten Logindaten. Der SBC erinnert seine Mitglieder, der Deklarationsaufforderung innert Frist bis Ende Januar 2024 nachzukommen.

Bei fristgerechter Deklaration profitieren die Unternehmen von einer Kommission in der Höhe von 3 % der Summe der Arbeitnehmerbeiträge . Unternehmen, die nicht fristgerecht deklariert haben, werden dagegen automatisch gemahnt. Pro Mahnung hat das Unternehmen zusätzlich CHF 100.00 zu bezahlen (vgl. Art. 41b bisAbs. 2 GAV).

Falls Sie Schwierigkeiten bei der Deklaration haben, steht Ihnen die pkbc
(031 343 04 40) gerne zur Verfügung.
Anleitung Deklaration

Wichtig: Seit 2019 sind auch ungelernte Arbeitnehmende im Sinne des GAV
(vgl. Art. 6b GAV) dem GAV unterstellt und zur Bezahlung der Vollzugskostenbeiträge verpflichtet.

SBC

Das könnte Sie auch interessieren