Ab sofort werden Personen ohne Covid-Symptome bereits nach fünf Tagen von Quarantäne und Isolation befreit. Der Bundesrat verzichtet auf eine Verschärfung der Corona-Massnahmen und schlägt eine Verlängerung der bestehenden bis Ende März vor. Die Kantone und Sozialpartner werden in einer Vernehmlassung bis 17. Januar zu Letzterem Stellung beziehen. Anschliessend wird der Bundesrat definitiv entscheiden. Die nächste ordentliche Sitzung ist am 26. Januar.   

Der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband SBC begrüsst die Verkürzung der Quarantäneregelung, die von den Wirtschaftsverbänden gefordert worden war. Dies ist eine sinnvolle Entlastung der Unternehmen, welche zunehmend unter Personalmangel leiden. Es ist alles daran zu setzen, dass die Wirtschaft möglichst ungehindert arbeiten und sich so von den Folgen der Pandemie erholen kann.

Härtefallgelder

Dabei bleiben Unterstützungsmassnahmen wie die Härtefallgelder unabdingbar, zumal der Bundesrat die bestehenden Massnahmen bis Ende März verlängern will. Der SBC begrüsst daher, dass das Härtefallprogramm wieder hochgefahren werden soll und der Bund jetzt versucht, die betroffenen Branchen möglichst rasch und national einheitlich zu entschädigen. Es braucht aber eine unbürokratische und praxistaugliche Lösung.

Isolation

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von gestern beschlossen, ab heute, 13. Januar, die Dauer der Isolation von zehn auf fünf Tage zu verkürzen. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein. Die Kantone können zudem Ausnahmen gewähren, um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten.

Kontaktquarantäne

Die Kontaktquarantäne wird ebenfalls auf fünf Tage verkürzt. Zudem wird die Quarantäne auf Personen beschränkt, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten. Davon ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind. Auch zur Kontaktquarantäne können die Kantone Ausnahmen gewähren, um die Versorgungsicherheit zu gewährleisten.

Verlängerung der Massnahmen

Die am 17. Dezember 2021 verkündeten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sollen bis Ende März zu verlängert werden (bisher 24. Januar), dies angesichts der angespannten Lage in den Spitälern. Der Bundesrat rechnet damit, dass die Belastung der Spitäler weiter steigen wird. „Die Massnahmen haben sich bewährt“, erklärte Bundespräsident Ignazio Cassis an der gestrigen Medienkonferenz.

Gültigkeitsdauer Zertifikate

Der Bundesrat will zudem die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage reduzieren und damit sicherstellen, dass das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt bleibt. Analog dazu sollen auch die Genesenenzertifikate noch 270 Tage gültig sein. Zu dieser Verkürzung der Gültigkeitsdauer werden die Kantone ebenfalls konsultiert. Sie soll per 1. Februar 2022 in Kraft gesetzt werden.

Weitere Fragen an Kantone

Der Bundesrat nutzt die Konsultation auch dazu, den Kantonen weitere Fragen zu unterbreiten – etwa zum Verbot des Präsenzunterrichts auf Tertiärstufe, zu Kapazitätsbeschränkungen bei Grossveranstaltungen, zur Verschärfung der Maskenpflicht, zur Kapazität im Bereich der Akutbetten, zur Testpflicht vor der Einreise für geimpfte und genesene Personen, zur Anpassung der Teststrategie wegen der starken Auslastung der Testlabors, zum Verzicht auf Antigen-Schnelltests oder zur Aufhebung der Quarantäneregeln.

Sollte sich die Lage in den Spitälern stark verschlechtern, kann der Bundesrat unabhängig von der Konsultation rasch handeln und weitergehende Massnahmen beschliessen, etwa die Schliessung von Betrieben und Einrichtungen oder Kapazitätseinschränkungen bei Grossanlässen.

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