Wie an den Fortbildungskursen für die Sicherheitsbeauftragten (SiBe) informiert wurde, hat der Bundesrat am 25. Juni 2014 die Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung), d. h. die Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten in der Grundbildung, von 16 auf 15 Jahre beschlossen und per 1. August 2014 in Kraft gesetzt.

Mit diesem bundesrätlichen Beschluss wurden die Or­ganisationen der Arbeitswelt aufgefordert, innerhalb dreier Jahre nach Inkrafttreten der Änderung, also bis spätestens 31. Juli 2017, die begleitenden Massnahmen zum Schutz der Jugendlichen zu erarbeiten und durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) genehmigen zu lassen.

Um den Betrieben eine grosse Arbeit abnehmen zu können, wurde unter Beizug von Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit die begleitenden Massnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz erstellt und vom SBFI nach Rücksprache mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) kürzlich genehmigt.

Die Dokumente stehen unter www.forme-deine-zukunft.ch > Dokumente > Jugendarbeitsschutz und in Kapitel 8 der ASA-Branchenlösung zur Verfügung.

Die Arbeitgeber, Berufsbildner, ÜK-Leiter und Fachlehrer sind in der Pflicht.

Sie müssen die Jugendlichen im Verrichten von Arbeiten mit möglichen Gefahren oder Gesundheitsbelastungen unterweisen und überwachen – dies stufengerecht und über die ganze Dauer der Berufsbildung.

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