Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 die Härtefallverordnung für das Jahr 2022 verabschiedet.

Die Umsetzung der Härtefallverordnungen obliegt weiterhin den Kantonen. Sie können Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie hohe Umsatzausfälle erleiden, mit Beiträgen unterstützen. Der Bund übernimmt wie bisher 70 bis 100 Prozent der Beiträge. Die Unterstützungsbeiträge werden in Not geratenen Unternehmen maximal für das erste Halbjahr 2022 ausgerichtet und berechnen sich auf Basis der ungedeckten Kosten. Die Anspruchsvoraussetzungen und Obergrenzen entsprechen weitgehend der bisherigen Härtefallunterstützung.

Die Kantone prüfen die Gesuche. Fragen zur Abwicklung eines Gesuchs sind an den zuständigen Kanton zu richten. Die Verordnung des Bundes regelt, zu welchem Anteil sich der Bund an den kantonalen Härtefallmassnahmen beteiligt und welche Bedingungen dazu erfüllt sein müssen.

Die kantonalen Kontaktdaten sind hier abrufbar
Mitteilung Bundesrat

Das könnte Sie auch interessieren

Keine Quarantäne und Homeoffice-Pflicht + Lockerungen in Aussicht