Die Homeoffice- und Quarantänepflicht sind seit heute aufgehoben. Dies hat der Bundesrat an der Medienkonferenz vom 2. Februar verkündet. Als Folge dieses Entscheids werden auch die Bestimmungen des Corona-Erwerbsersatzes infolge Kontaktquarantäne in der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall aufgehoben. Der Bundesrat gibt zusätzlich weitere weitreichende Lockerungsschritte in Konsultation. Darüber entscheidet er an seiner Sitzung vom 16. Februar.

Der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband begrüsst diesen fälligen Schritt der Öffnung und fordert mit seinen Partnerverbänden eine vollständige Aufhebung der Massnahmen, um die Wirtschaft und unsere Mitglieder im Speziellen von dieser Last zu befreien.

Homeoffice-Empfehlung und Isolation

Die Homeoffice-Pflicht wird in eine Homeoffice-Empfehlung geändert. Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden weiterhin vor einer Ansteckung am Arbeitsplatz schützen. Die Maskenpflicht am Arbeitsplatz gilt weiterhin. Die Isolation von Personen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, hat weiterhin Gültigkeit.

Der Bundesrat schlägt zwei Varianten zur Aufhebung der verbleibenden Massnahmen vor, abhängig davon, wann die derzeitige Ansteckungswelle ihren Zenit überschritten hat:

Variante 1: Aufhebung in einem einzigen Schritt

Die Covid-19-Verordnung besondere Lage könnte in einem einzigen Schritt am 17. Februar aufgehoben werden. Eine solche vollständige Öffnung sei mit epidemiologischen Risiken verbunden, so der Bundesrat in seiner Medienmitteilung, da sie die Viruszirkulation nochmals beschleunigen könne. Dieses Vorgehen sei nur dann angezeigt, wenn die Ansteckungswelle den Höhepunkt überschritten hat. Die Immunisierung der Bevölkerung müsse weit genug fortgeschritten sein und die Ansteckungszahlen sowie die Hospitalisierungen abnehmen.

Aufgehoben wären alle Schutzmassnahmen:

die Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen oder Freizeit- und Kulturbetriebe
die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, in Läden und in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen
die Einschränkungen privater Treffen
die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
Der Schutzschirm für Grossveranstaltungen soll allerdings bestehen bleiben. Der Bundesrat wird die Kantone auch dazu befragen, ob die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, im Detailhandel und in Gesundheitseinrichtungen erhalten bleiben soll.

Variante 2: Aufhebung in zwei Schritten

Falls die epidemiologische Lage am 16. Februar noch zu unsicher ist, will der Bundesrat schrittweise vorgehen. Damit könne die Lage nach jedem Lockerungsschritt erneut beurteilt werden.

Im ersten Schritt ab dem 17. Februar schlägt der Bundesrat folgende Lockerungen vor:

Aufheben der Zertifikatspflicht für Restaurants, Veranstaltungen, Freizeit- und Kulturbetriebe. In Restaurants gilt eine Sitzpflicht.
Aufheben der Einschränkungen bei privaten Treffen
Aufheben der Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen im Freien. Die Kantone können selbständig eine Bewilligungspflicht einführen, etwa für Fasnachtsfeiern.
2G-Regel dort, wo heute die 2G+-Regel gilt (Discos, Hallenbäder, intensive Sportaktivitäten oder Blasmusik).
Im zweiten Schritt würden die restlichen Schutzmassnahmen aufgehoben: Maskenpflicht, 2G-Regel und Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen in Innenräumen. Damit würde auch die Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben.

Konsultation weiterer Massnahmen

Gleichzeitig mit der Aufhebung der Massnahmen schickt der Bundesrat weitere Anpassungen in Konsultation. Bei der Einreise sollen keine grenzsanitarischen Massnahmen mehr gelten. Das bedeutet, dass die Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Personen sowie die Kontaktdatenerhebung bei der Einreise in die Schweiz aufgehoben werden kann. Zudem sollen die sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate, etwa für Touristen oder nach Antikörper- oder Antigen-Schnelltests, aufgehoben werden. Weiterhin ausgestellt werden die auch von der EU anerkannten Zertifikate. Diese müssen für den internationalen Reiseverkehr noch aufrechterhalten werden, solange andere Staaten noch Einreiserestriktionen kennen. Möglich ist auch, dass in gewissen Ländern Zertifikate für den Besuch in Restaurants oder Museen weiterhin notwendig sein werden.
Der Bundesrat schickt schliesslich auch neue Vorgaben für die Kostenübernahme von Arzneimitteln zur ambulanten Behandlung von Covid-19 in Konsultation.

Positive Entwicklung

Der Bundesrat stellt eine positive Entwicklung in den Spitälern fest: Trotz rekordhoher Infektionszahlen ist eine Überlastung ausgeblieben und die Belegung der Intensivpflegestationen hat weiter abgenommen. Grund dafür dürfte die hohe Immunität der Bevölkerung durch die Impfung und frühere Erkrankungen sein. Zudem verursacht Omikron weniger häufig schwere Verläufe als frühere Virusvarianten. Die Anzeichen verdichten sich, dass die akute Krise bald zu Ende ist und die endemische Phase beginnen könnte.

Nützliche Links…»

Das könnte Sie auch interessieren