Wer sich gerade erst selbstständig gemacht hat oder plant, einen Betrieb zu übernehmen oder zu eröffnen, steht oft vor einem grossen Aufgabenberg. Die wichtigsten Schritte und Überlegungen hat «panissimo» zusammengefasst:

Die Liste der Pflichten, Aufgaben und Anforderungen für Jungunternehmerinnen und -unternehmer ist sehr umfangreich. Die Gefahr ist gross, dass man vor lauter Bäume den Wald nicht mehr sieht. Deshalb: Bei der Gründung oder Übernahme eines Geschäfts ist ein gezieltes und systematisches Vorgehen wichtig. Damit nichts vergessen geht, empfiehlt die Proback AG in vier Phasen vorzugehen. In diesem Artikel beleuchtet «panissimo» die erste:

Eigene Motivation und Persönlichkeit

Der Schritt in die Selbständigkeit muss gründlich überlegt sein. Es ist ratsam, sich vorab einige Fragen zu stellen:

  • Wer bin ich?
  • Was will ich?
  • Bin ich ein Unternehmertyp?
  • Bin ich ein/e Macher/-in?
  • Bin ich ein Organisator / eine Organisatorin?
  • Bin ich ein/e Motivator/Kommunikator/-in?

Geschäftsidee – das Fundament

Die Geschäftsidee bildet das Fundament für eine erfolgreiche Zukunft. Das Marktumfeld in unserer Branche ist hart umkämpft. Damit ein Betrieb sich darin behaupten kann, muss er sich von den grossen Playern im Wett­bewerb abheben können. Erfolgreiche Beispiele gibt es genügend in unserer Branche. Dabei gilt: Trends frühzeitig zu erkennen erhöht die Erfolgschancen. Diese erfährt der Fachmann beispielsweise in der Richemont Fach­schule, auf www.swissbaker.ch (Trendstudie und Trendreports) sowie im Internet. Zudem müssen Marktlücken bemerkt und genutzt werden.
Wichtig ist ebenfalls, dass das Umfeld stets beobachtet wird und politische Entscheide oder gesetzliche Auflagen berücksichtigt werden.

Vorabklärungen zu Betrieb, Risiken, Konsequenzen

Nicht jeder Standort ist für einen Bäckerei-Confiserie-Betrieb geeignet. Deshalb ist es wichtig, vorab das potenzielle Kauf- oder Mietobjekt auf Herz und Nieren zu prüfen: beispielsweise die Buchhaltung und die Revisions­berichte der letzten drei Jahre, vertragliche Bindungen, den Stand der Technik, Betriebsabläufe und die Konkurrenzsituation.
Mit der Übernahme eines Geschäfts werden nicht nur die Rechte, sondern auch die Pflichten übernommen. Es sollte sichergestellt sein, dass jegliche Altlasten wie Ausstände aus Steuerfor-
derungen, Kaufverträgen, Rechtsfällen oder Lohnforderungen beglichen sind. Ausserdem sollten der Kaufvertrag und -preis, Inventarfragen sowie der Zeitpunkt der Übergabe der Unterlagen und wichtiger Kunden klar geregelt sein.
Und nun zu den Killerkriterien: Bevor der Businessplan erstellt wird, müssen einige davon aus­geschlossen werden: Sind beispielsweise Änderungen des Verkehrsrichtplans vorgesehen? Oder wollen in absehbarer Zeit Mit­bewerber einen Standort in der Region eröffnen? Ausserdem sollte der Bericht über die Lebens­mittelkontrolle geprüft werden.
Weiter ist es empfehlenswert, die Qualität des Inventars zu unter­suchen und ob Veränderungen am Erwerbsobjekt möglich sind.

Know-how und Netzwerke

Sofern ein gut funktionierendes Netzwerk vorhanden ist, solle dieses unbedingt genutzt werden. Auch schadet es nicht, Branchenkennerinnen oder -kenner zu Rate zu ziehen oder sich einer Erfa-Gruppe im Verband anzuschliessen.

Checkliste …
… für den Erwerb von Eigentum

  • Baurechtsdienstbarkeit
  • Nutzniessung von Wohnrecht
  • Dienstbarkeiten
  • Stimmt der Preis? (Unabhängiges Schätzungsgutachten, rechtliche Belastung, Altlasten, nachbarrechtliche Ansprüche, Immissionen, Standortfaktor Steuern, Gebühren/Erschliessung mit ÖV oder Auto, Parkmöglichkeiten, energetische Situation)
  • Sondernutzungsrechte
  • Handänderungssteuer
  • Grundstückgewinnsteuer
  • Erschliessungsbeiträge/Anschlussgebühren

… Mietverträge / Vertragsbedingungen

  • Laufzeit
  • Optionen
  • Mitkosten
  • Mindestmiete
  • Nebenkosten
  • Wettbewerbsklausel
  • Sortimentsbeschränkungen
  • Sonstige Verpflichtungen
  • Stromabrechnung
  • Rücknahme des Inventars
  • Leasingverträge

Das könnte Sie auch interessieren

Coronavirus: Mitarbeitende und Kunden nicht im Dunkeln tappen lassen