Die Vorschriften für die Deklaration von Zutaten werden bis zum 31. Dezember 2023 gelockert. Der Bundesrat begründet seinen Beschluss mit dem Kriegs in der Ukraine, der zu Engpässen bei der Versorgung mit Sonnenblumenöl führen kann. Damit die Konsumentinnen und Konsumenten über die Zusammensetzung der Zutaten informiert sind, muss die Lebensmittelindustrie auf diese Änderungen aufmerksam machen. Die notwendigen rechtlichen Anpassungen treten per 15. Juli in Kraft.

Infolge dieser Entscheidung stehen der Lebensmittelbranche drei Möglichkeiten zur Verfügung, um situationsbedingte Änderungen beim verwendeten Pflanzenöl auszuweisen: Auf einem roten Punkt sind die neuen Zutaten aufgeführt, der rote Punkt verweist auf eine Internetseite mit der entsprechenden Information oder die Hersteller führen im Zutatenverzeichnis eine Auswahl an Pflanzenölen auf, von denen sie mindestens eines für das Enderzeugnis verwenden. Hier ist die Ergänzung «abhängig von der Versorgungslage» obligatorisch.

Die vorgeschlagene Erleichterungsregel betrifft nur den Ersatz von Sonnenblumenöl und -lecithin. Andere Zutaten oder Alternativen aus oder mit gentechnisch veränderten Organismen fallen nicht darunter. Wird Sonnenblumenöl durch eine Zutat ersetzt, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen kann, muss dies auf der Verpackung hervorgehoben werden. Die Erleichterungen gelten bis am 31.Dezember 2023. Danach dürfen bereits so gekennzeichnete Bestände noch verkauft werden.

com

Das könnte Sie auch interessieren

Sommersession des Eidgenössischen Parlaments