Ab 15. September darf der weisse Farbstoff Titandioxid in der Lebensmittelproduktion nicht mehr verwendet werden. Die bis zu diesem Datum hergestellten Produkte dürfen noch bis Ende ihrer Haltbarkeit verkauft werden.

Bereits mehrfach wurde im «Panissimo» über das Verbot des weissen Farbstoffs Titandioxid (E 171) berichtet. Dieser wurde mit der Änderung der Zusatzstoffverordnung vom 14. Februar 2022 aus der Liste der zugelassenen Farbstoffe entfernt. Restbestände des Farbstoffs dürfen noch bis zum 14. September für die Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden und diese dürfen anschliessend auch noch bis zum Ende ihrer Haltbarkeit verkauft werden.

Auch Halbfabrikate

Offenbar versuchen momentan diverse Lieferanten, ihre Restbestände zu verkaufen und behaupten dabei auch, dass Restbestände bis zur Erschöpfung der Bestände verwendet und als fertiges Lebensmittel verkauft werden dürfen. Es ist jedoch definitiv so, dass ab dem 15. September die Verwendung dieses Zusatzstoffs nicht mehr zugelassen ist. Findet der Vollzug E 171 in einem Produkt, muss ein Herstelldatum vor dem 14. September belegt werden können. Auch Halbfabrikate, z.B. Verzierungen für Crémeschnitten, welche den weissen Farbstoff enthalten, sind vor Mitte September aufzubrauchen. Die Ausnahme mit dem Absetzen von Restbeständen im Rahmen ihrer Haltbarkeit bezieht sich ausschliesslich auf fertig konfektionierte Produkte.

Schlechte Presse

Weiter ist zu bedenken, dass diverse Konsumentenorganisationen die möglicherweise gesundheitsschädliche Wirkung von Titandioxid als Thema aufgegriffen haben. Es ist davon auszugehen, dass ab dem 15. September weniger der Zusatzstoff als viel mehr Produkte und Betriebe im Zentrum der Berichterstattung stehen werden. Das Risiko schlechter Presse ist mit Aktionspreisen bei der Beschaffung von Zusatzstoffen keinesfalls aufgewogen.

Benjamin Horand


Das könnte Sie auch interessieren

2023: Gesundheitsschutz & Chemikalien am Arbeitsplatz