Cybersicherheit für KMU
Gemeinsam mit weiteren Partnern haben das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) und der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) die Sensibilisierungskampagne «Keine Ausreden – machen!» lanciert. Ziel der Kampagne ist es, KMU und Privatpersonen auf die verschiedenen Gefahren im digitalen Raum aufmerksam zu machen und sie für grundlegende Schutzmassnahmen zu sensibilisieren. Die Kampagnenwebsite bietet hilfreiche Tipps, um die eigene Abwehr gegen Cyberrisiken zu stärken.
Gefahrenermittlung nach STOP-Prinzip
Nach dem Frühjahrsputz steht eine weitere Herausforderung an: Die Checklisten aus der ASA-Branchenlösung sollten regelmässig, idealerweise einmal jährlich, aktualisiert werden. Das Erkennen von Gefährdungen bildet die Grundlage für präventive Handlungen wie dem Definieren von Schutzmassnahmen.
Neues Kapitel «Psychosoziale Risiken»
Vermehrte Abwesenheiten begründen sich häufig mit einem belastenden Arbeitsumfeld, welches Mitarbeitende auf Dauer krank werden lässt. Ein neues Kapitel in der ASA-Branchenlösung hilft relevante Punkte im Unternehmen aufzudecken.
Stolper- und Sturzunfälle reduzieren
Beim Servieren kurz nicht aufgepasst, und schon über eine Hundeleine gestolpert – so oder ähnlich geht es vielen. Rund 200 000 Personen verletzen sich jährlich bei Stolper- und Sturz-unfällen, was Kosten von über 1.4 Milliarden Franken auslöst.
Erweiterte Nährwertangaben ab Februar 2025
Die Revision des Lebensmittelrechts, Stretto IV, verfolgt das Ziel, Konsumierende besser über Lebensmittel zu informieren. Auch die Deklaration von Nährwerten auf vorverpackten Produkten ist von Änderungen betroffen.
Es kann auch Bäckereien-Confiserien treffen
Die Digitalisierung ist omnipräsent und beherrscht auch unsere artisanale Branche. Doch vor lauter Effizienzgewinn, Kosteneinsparungen und Prozessoptimierungen gehen gerne die Risiken dieser Entwicklung vergessen. Die Gefahr durch Hacker, von Betrug und Datenverlust, ist aber real, wie etwa die Bäckerei-Confiserie Richner erleben musste.
Geografie im Offenverkauf
Mit dem Verordnungspaket Stretto IV wurden per 01. Februar 2024 neue Regeln eingeführt: Die obligatorische schriftliche Angabe des Produktionslandes von Brot und Feinbackwaren im Offenverkauf steht dabei im Fokus. Ende Januar 2025 endet die Übergangsfrist – jetzt ist die Zeit, die Informationen im Geschäft zu überprüfen.
Krankentaggeld- und Unfallversicherung
Die Paritätische Kommission Bäcker-Confiseure, pkbc prüft bei ihren Kontrollen u.a. die Krankentaggeld- und die Unfallversicherungen der unterstellten Betriebe. Konkret wird geprüft, ob eine den gesamtarbeitsvertraglichen Vorgaben entsprechende Versicherung (gemäss Art. 33 und Art. 36 GAV) besteht und die Prämien (gemäss Art. 37 GAV) von den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden bezahlt werden.