Der Bundesrat hat am Montag bekannt gegeben: Ab sofort sind öffentliche und private Veranstaltungen verboten. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden, Poststellen und die Gesundheitseinrichtungen.

Aktualisiert: 16.03.2020 / 18.30 Uhr

Wichtig: Bäckereien als Verkaufsstelle von Brot und ähnlichem sind als lebenswichtige Versorger von Grundnahrungsmitteln zu berücksichtigen und bleiben deshalb offen.

Dabei sind die neuen Abstand- und Hygiene-Regel absolut zu respektieren. Dazu gehörende Cafés und Restaurant zählen hingegen nicht zur lebenswichtigen Versorgung und müssen geschlossen bleiben. Bezüglich reinen Chocolaterien ist die Sachlage noch nicht klar. Sicher ist, dass kein Take-away vor Ort verzehrt werden darf. Heimservice ist ebenfalls erlaubt. Unnötige Ansammlungen von Menschen müssen vermieden werden.

Auf der Website, im Intranet des SBC und auf der Online-Plattform Arbeitssicherheit (Kapitel 6.8 «Pandemievorsorge») finden Sie zahlreiche Merkblätter betreffend Coronavirus und Kurzarbeit. Die Merkblätter werden so schnell als möglich aktualisiert.

Weitere sachdienliche Informationen:

Empfehlungen + Informationen Bundesamt für Gesundheit (BAG)
Arbeitsrecht + Gesundheit am Arbeitsplatz (SECO)

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, sollten Sie Fragen haben, auf die Sie in diesen umfassenden Informationen keine Antwort finden:

Daniel Jakob, Leiter der Fachstelle Qualitätssicherung (QS) sowie Arbeitssicherheit und Hygiene (ASA), ist für Sie da. Telefon: 031 388 14 08

Für rechtliche und betriebswirtschaftliche Anliegen wenden Sie sich bitte an unseren Rechtsdienst. Telefon: 031 388 14 14

Ich wünsche Ihnen in dieser schwierigen Zeit viel Kraft und eine gute Gesundheit.

Urs Wellauer, Direktor SBC

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