Bäckereien und Confiserien können zwar geöffnet bleiben, kämpfen aber mit massiven Umsatzeinbussen. Die Branche fordert deshalb wirksame Massnahmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, weitere Verbesserungen bei der Kurzarbeitsentschädigung und die sofortige Einführung des Härtefall-Fonds.

Der Bundesrat hat die Schliessung von Restaurants und Cafés im gesamten Land beschlossen. Infolge der Corona-Krise ist das zur Grundversorgung zählende Bäckerei-Confiserie-Gewerbe mit einer existenziellen Notlage konfrontiert.

Ohne sofortige Unterstützungsmassnahmen seitens des Bundes und der Kantone wird die Branche nachhaltigen und irreversiblen Schaden erleiden. Der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC) würdigt ausdrücklich das Engagement des Bundesrates und der Kantonsregierungen zur Eindämmung des Coronavirus sowie die bisher getroffenen und angekündigten Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft. Er fordert jedoch die rasche Umsetzung weiterer Massnahmen, um den totalen Kollaps zu verhindern.

Mutige Schritte zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen

Mit dem Lockdown kommt die Branche nun beinahe zum Stillstand. Die Umsatzeinbussen werden dadurch mehrere Millionen betragen. Deshalb fordert der SBC den Bundesrat und die Kantone auf, dringendst notwendige Massnahmen zur Überbrückung der Engpässe schnellstmöglich einzuleiten. Darunter fallen proaktive und grosszügige Sistierungen von Amortisationen und zinslose Zahlungsaufschübe bei fälligen Steuern und Abgaben, besonders MWST und Gewinnsteuern.

Ausserdem müssen weitere Massnahmen zum Erhalt finanzieller Mittel eingeleitet werden. Die Betriebe sollten Zugang zu zinslosen Darlehen und Direktzahlungen erhalten. Zudem zählen die Schweizer Bäcker-Confiseure auf die Kulanz der Banken im Umgang mit in Zahlungsnot geratenen gewerblichen Unternehmen. Die Kantone werden angehalten, bei ihren Kantonalbanken Amortisationssistierungen und zinslose Überziehungslimiten für die betroffenen Betriebe sicherzustellen.

Schnellere Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung

Die Branche begrüsst die erfolgte Verkürzung der Karenzfrist für die Kurzarbeit. Aufgrund des Lockdowns sind die meisten Betriebe jedoch innert kürzester Zeit nicht mehr in der Lage, die Löhne der Mitarbeitenden auszuzahlen. Deshalb braucht es eine Lockerung der Anspruchsvoraussetzungen und die Möglichkeit von Akontozahlungen der Kurzarbeitsentschädigung. Insbesondere muss die Definition der Anspruchsberechtigten erweitert werden.
Deshalb sollen Teilzeitmitarbeitende, Lernende und auch gewerbliche Unternehmer als Mitarbeiter Kurzarbeit anmelden dürfen. Aufgrund der Liquiditätsengpässe sind zudem die Kurzarbeitsentschädigungen sehr rasch auszuzahlen. Mit Akontozahlungen kann verhindert werden, dass Betriebe in Zahlungsnot geraten.

Sofortige Einführung und höhere Dotierung des Härtefall-Fonds

Der Bundesrat prüft bis zum 1. April, ob besonders betroffene Unternehmen im Sinne einer Härtefallregelung finanziell unterstützt werden sollen. Dafür möchte er bis zu 1 Mrd. CHF aufwenden. Die Schweizer Bäcker-Confiseure begrüssen einen Härtefall-Fonds ausdrücklich. Angesichts der zugespitzten Lage ist es jedoch essentiell, dass der Härtefall-Fonds umgehend eingeführt wird. Jedoch werden die vorgesehenen Mittel in der Höhe von 1 Mrd. CHF nicht ausreichend sein, um die notwendigen Finanzhilfen zu leisten.

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