Ab heute, 17. Februar, sind Läden, Restaurants-Cafés und Veranstaltungen von der Masken- und Zertifikatspflicht befreit. Aufgehoben ist ebenfalls die Homeoffice-Empfehlung. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten noch bis Ende März 2022; danach soll die Rückkehr in die normale Lage erfolgen, teilte der Bundesrat an seiner Medienkonferenz vom 16. Februar mit. «Das Licht am Ende des Horizonts ist da», stellte Bundespräsident Ignazio Cassis fest.

Der Bundesrat hebt nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner, der Parlamentskommissionen und der betroffenen Verbände folgende schweizweiten Corona-Schutzmassnahmen ab Donnerstag, 17. Februar auf:

die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants-Cafés sowie von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen

die Maskenpflicht am Arbeitsplatz

die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu den Innenbereichen von Restaurants-Cafés sowie Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern wie auch bei Veranstaltungen

die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen

die Einschränkungen privater Treffen


In Absprache mit dem Bundesrat werden auch die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen aufgehoben.

Arbeitgebende weiterhin für Schutz zuständig

Aufgehoben wird ebenfalls die Home-Office-Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Damit entscheiden die Arbeitgebenden über das Arbeiten im Home-Office und das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz. Sie sind gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz ihrer Mitarbeitenden vorzusehen. Die SBC-Mitgliedsbetriebe müssen selbst entscheiden, wie sie mit dem Maskentragen umgehen. Zudem bleiben die Regeln zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden bis Ende März bestehen.

Schutzkonzepte

Die Pflicht zur Erstellung spezieller Schutzkonzepte fällt weg. Was weiterhin gilt, ist die normale Fürsorgepflicht der Arbeitgeber (OR). Diese ist in den ASA-Bestimmungen umgesetzt.

Bis 31. März: Isolation und Maskenpflicht an gewissen Orten

Weil die Viruszirkulation noch immer sehr hoch sei und das Virus weiterhin schwere Verläufe verursachen könne, behält der Bundesrat zwei Schutzmassnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage bis Ende März bei. Je nach Viruszirkulation sei eine frühere Aufhebung der Massnahmen möglich, so der Bundesrat an der heutigen Medienkonferenz. Zum einen müssen sich positiv getestete Personen weiterhin während mindestens fünf Tagen in Isolation begeben. Damit könne verhindert werden, dass potenziell stark infektiöse Personen andere Menschen anstecken. Zum anderen wird die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen beibehalten. Ausgenommen sind die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen.

Es steht den Kantonen frei, strengere Schutzmassnahmen anzuordnen oder aber bestimmte Einrichtungen von der Maskenpflicht auszunehmen. Auch einzelne Einrichtungen können vorsehen, dass Besucherinnen und Besucher eine Maske tragen müssen, beispielsweise eine Hausarztpraxis oder ein Coiffeursalon.

  1. April: Ende der besonderen Lage
    Die Covid-19-Verordnung besondere Lage regelt noch bis Ende März die Isolation sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Entwickelt sich die epidemiologische Lage wie erwartet, tritt die Verordnung auf den 1. April 2022 ausser Kraft. Dadurch erfolgt eine Rückkehr in die normale Lage.

Weiterhin in Kraft sind die Regelungen, die sich auf die Bundeskompetenzen des Epidemiengesetzes abstützen (z.B. zum internationalen Personenverkehr oder zur Kostenübernahme von Arzneimitteln). Ebenso gültig bleiben die Regelungen zum Zertifikat oder zur Kostenübernahme von Tests, die sich auf das Covid-19-Gesetz stützen.

Erwerbsausfall-Zahlungen

Mit der Aufhebung der Massnahmen entfällt auch die Notwendigkeit für die meisten wirtschaftlichen Unterstützungsmassnahmen. So kann ab dem 17. Februar kein Anspruch auf Erwerbsausfall infolge Betriebsschliessung, Veranstaltungsverbot, eingeschränkter Erwerbstätigkeit oder ausgefallener Fremdbetreuung mehr geltend gemacht werden.
Ausgenommen davon sind bis am 30. Juni 2022 Personen, die im Veranstaltungsbereich tätig sind und deren Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie massgeblich eingeschränkt ist.
Bis Ende März sind zudem Personen ausgenommen, die ihre Tätigkeit aufgrund ihrer Schutzbedürftigkeit unterbrechen müssen. Insgesamt dürfte die rasche Aufhebung der Massnahmen zu Minderausgaben in Höhe von mehreren hundert Millionen Franken gegenüber den eingestellten Beträgen führen, schreibt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung.

EU-kompatible Covid-Zertifikate werden weiterhin ausgestellt

Mit der Aufhebung der Zertifikatspflicht werden auch keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt, die nur in der Schweiz gültig sind. Diese sogenannten Schweizer Covid-Zertifikate wurden seit Herbst 2021 eingeführt, um in den Schweiz den Zugang zu zertifikatspflichtigen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen für weitere Personengruppen zu ermöglichen.

Die Schweiz stellt aber weiterhin Covid-Zertifikate aus, die von der EU anerkannt sind. Es müsse davon ausgegangen werden, so der Bundesrat, dass andere Länder weiterhin ein Covid-Zertifikat für die Einreise sowie für den Zugang zu gewissen Bereichen im Inland verlangen werden. Die Kantone haben – wie von ihnen gewünscht – weiterhin die Möglichkeit, eine Zertifikatspflicht vorzuschreiben.

Anpassungen bei der Testung

Die generelle Empfehlung sowie die Finanzierung der repetitiven Testung in Betrieben wird aufgehoben. Die repetitive Testung wird einzig in gewissen, eng begrenzten Bereichen weiter finanziert, etwa in Gesundheitseinrichtungen und sozialmedizinischen Einrichtungen sowie vom Kanton definierten Unternehmen, die der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen.

Einreisebestimmungen angepasst

Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz werden aufgehoben. Es muss kein Impf-, Genesungs- oder negativen Test-Nachweis und kein ausgefülltes Einreiseformular mehr vorgelegt werden.

Anpassungen der Kostenübernahme Arzneimittel zur ambulanten Behandlung

Die Finanzierung neuer Arzneimittel, die bei Covid-19-Patientinnen und -Patienten mit einem Risiko für einen schweren Verlauf eingesetzt werden können, wird vorerst vom Bund übernommen. Die entsprechenden Arzneimittel werden im Anhang der Epidemienverordnung aufgelistet.

Positive Entwicklung der epidemiologischen Lage

Die epidemiologische Lage entwickle sich weiter positiv; dank der hohen Immunität in der Bevölkerung sei eine Überlastung des Gesundheitssystems trotz der weiterhin hohen Viruszirkulation unwahrscheinlich. Damit sind für den Bundesrat die Voraussetzungen für eine rasche Normalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens gegeben. Er hebt nach Konsultation der Kantone, der Sozialpartner, der Parlamentskommissionen und der betroffenen Verbände die meisten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie auf. Seit Mai 2021 richtet er seine Massnahmen nach der Kapazität des Gesundheitssystems aus.

Vernehmlassung: Mehrheit für rasche Aufhebung

Am 2. Februar 2022 hat der Bundesrat zwei Varianten zur Aufhebung der Massnahmen in Konsultation geschickt. Die deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden hat sich im Grundsatz dafür ausgesprochen, die meisten verbleibenden Massnahmen sofort aufzuheben. Gleichzeitig sprechen sie sich dafür aus, dass die Maskentragpflicht in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr beibehalten wird, solange die Infektionszahlen hoch bleiben.

Beratungsmandat der Science Task Force endet am 31. März 2022

Das Beratungsmandat der Science Task Force wird auf deren Wunsch vorzeitig auf Ende März beendet. Das aktuell gültige Beratungsmandat ist bis Ende Mai 2022 befristet. Mit der positiven Entwicklung ändert sich der Bedarf an wissenschaftlicher Beratung. Einzelne Mitglieder der Science Task Force werden dem Bundesrat und der Bundesverwaltung weiterhin für Beratungen zur Verfügung stehen.

Die Science Task Force stellt seit dem Frühjahr 2020 unentgeltlich die unabhängige wissenschaftliche Expertise sicher. Der Bundesrat dankte den Mitgliedern für ihren sehr grossen Einsatz. Der Austausch mit der Science Task Force sei von zentraler Bedeutung bei der Pandemiebewältigung gewesen.

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