Wer seiner Deklarationspflicht ordnungsgemäss nachkommt und die Vollzugskostenbeiträge bezahlt, hat gemäss Gesamtarbeitsvertrag GAV Anspruch auf eine 3%-ige Kommission berechnet auf den Arbeitnehmerbeiträgen (vgl. Art. 41bbis GAV).

Die Paritätische Kommission Bäcker-Confiseure pkbc hat festgestellt, dass einzelne Arbeitgebende von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben. Sie bietet diesen Arbeitgebenden die Möglichkeit, rückwirkend seit 2019 die versäumte Kommission geltend zu machen. Zu diesem Zweck können die Betriebe mittels Formular unter PKBC – Deklarationsformulare und den erforderlichen Belegen die Rückerstattung der Kommission beantragen.

Harisa Reiz, Vizedirektorin + Leiterin Rechtsdienst

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