Ab Samstag, 26. Juni 2021, werden die Massnahmen gegen das Coronavirus stark reduziert und vereinfacht: Die Maskenpflicht im Freien wird aufgehoben, in Innenräumen bleibt sie bestehen, ebenso die Sitzpflicht. In Restaurants können wieder beliebig viele Personen zusammensitzen. Die Registrierungspflicht bleibt bestehen. Grossveranstaltungen können mit Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden. Der SBC begrüsst es, dass die Lockerungsmassnahmen des Bundesrates weitergehen als er in der Konsultation vorgeschlagen hatte.

Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen können ihre Kapazität voll ausnutzen. Einzig an Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt eine Beschränkung auf zwei Drittel der Kapazität.

Restaurants: Gruppengrösse pro Tisch unbeschränkt

In Restaurants wird die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch aufgehoben. In Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation, der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden. Die Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden, es reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe. Auch die Maske ist weiterhin zu tragen, ausser wenn die Gäste am Tisch sitzen.

Kontaktdaten von einer Person pro Tisch

In Aussenbereichen wird die Beschränkung der Grösse der Gästegruppen und die Sitzpflicht bei Konsumation aufgehoben. Der Abstand zwischen den Gästegruppen ist auch hier einzuhalten. Draussen müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden.

Maskenflicht in Aussenbereichen fällt

Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben und Restaurantterrassen, wird aufgehoben. Im öffentlichen Verkehr gelten als Aussenräume sämtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen aufweisen, wie Perronanlagen (auch unterirdisch), Haltestellen, Unter- und Überführungen oder Hallen und Ladenpassagen. Als Innenräume gelten geschlossene unterirdische Bahnhofsanlagen (zum Beispiel der Tiefbahnhof Zürich) einschliesslich der Zugangsbereiche sowie Shoppingbereiche in Untergeschossen und geschlossene Wartesäle.

Abstandregeln bleiben bestehen

Die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gelten jedoch weiterhin: wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, soll eine Maske getragen werden. In Innenbereichen gilt grundsätzlich weiterhin eine generelle Maskenpflicht, weil nicht kontrolliert werden kann, wer schon geimpft oder genesen ist. Die allgemein gültigen Hygieneregeln – wie gründliches Händewaschen, die Vermeidung von Händeschütteln oder Niesen und Husten – sind weiterhin zu beachten.

Homeoffice-Pflicht wird durch Empfehlung ersetzt

Die Homeoffice-Pflicht wird aufgehoben und durch eine Homeoffice-Empfehlung ersetzt; das Arbeiten vor Ort wird nicht mehr an die Pflicht zum repetitiven Testen gebunden.

Maskenpflicht an der Arbeit und in der Sekundarschule II wird aufgehoben
An der Arbeit wird die generelle Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen. Sie entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz nötig ist. Bei Kundenkontakt in Innenräumen bleibt die Maske Pflicht. Auch in der Sekundarstufe II hebt der Bund die Maskenpflicht auf. Für Massnahmen an den Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sind wieder die Kantone zuständig. Der Arbeitgeber muss weitere Massnahmen gemäss dem STOP-Prinzip (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung) treffen.

Präsenzunterricht ohne Beschränkungen

Die Personenbeschränkung für Präsenzveranstaltungen in der höheren Berufsbildung und in der Weiterbildung sowie an Fachhochschulen und Universitäten wird aufgehoben, ebenfalls ohne Pflicht zum repetitiven Testen.

Veranstaltungen mit Zertifikat: ohne Maske, ohne Beschränkungen

Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. Es können also bereits ab dem 26. Juni wieder Veranstaltungen mit mehr als 10’000 Personen stattfinden und die Kapazität kann voll genutzt werden. In einem Schutzkonzept muss unter anderem festgelegt werden, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird. Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung.

Veranstaltungen ohne Zertifikat

Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt:

Wenn das Publikum sitzt, können maximal 1000 Besucherinnen und Besucher teilnehmen – drinnen wie draussen.

Wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, dann können drinnen maximal 250 und draussen maximal 500 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden.

Die Kapazität der Örtlichkeit kann bis zu zwei Dritteln genutzt werden – drinnen wie draussen.

Drinnen gilt: Maskenpflicht und Konsumation nur in Restaurationsbereichen; am Sitzplatz nur, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.

Draussen gilt: keine Maskenpflicht.

Veranstaltungen und Konzerte, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen, sind verboten.

Private Veranstaltungen: innen 30, aussen 50

An privaten Veranstaltungen können sich weiterhin höchstens 30 Personen in privaten Innenräumen und höchstens 50 Person in Aussenbereichen treffen.

Messen: keine Kapazitätsbeschränkung

Das Verbot für Messen mit weniger als 1000 Personen in Innenräumen wird aufgehoben. Zudem wird auch bei Messen auf Kapazitätsvorgaben verzichtet, unabhängig von der Besucherzahl oder von der Beschränkung auf Personen mit Covid-Zertifikat. Für Messen ohne Zertifikat gilt Maskenpflicht in Innenräumen und Konsumation nur im Restaurantbereich.

Sport- und Kultur: ohne Maske

Für Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.

Diskotheken und Tanzlokale wieder offen

Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird. Auf die in der Konsultationsfassung vorgeschlagene Beschränkung auf 250 Personen und die Erhebung von Kontaktdaten wird verzichtet. Wie bei allen Einrichtungen, deren Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt ist, entfällt die Maskenpflicht.

Kurzarbeitsentschädigung verlängert

Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate erhöht sowie das vereinfachte Verfahren für KAE verlängert. Zudem hat er eine Verlängerung des Anspruchs auf KAE für Lernende sowie Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen unter Einführung einer neuen Voraussetzung beschlossen. Die Kantone, die konsultierten Dachverbände der Sozialpartner und die zuständige parlamentarische Kommission befürworten mehrheitlich die beschlossenen Anpassungen. Die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung treten am 1. Juli 2021 in Kraft.

Verlängerung der Schutzdauer der Impfung auf 12 Monate

Der Bundesrat erstreckt die Schutzdauer von in der Schweiz zugelassenen mRNA-Impfstoffen für vollständig geimpfte Personen auf 12 Monate. Dabei stützt er sich auf die Empfehlung der Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF). Geimpfte Personen sind daher neu während 12 Monaten von der Kontakt- und Reisequarantäne befreit. In Übereinstimmung mit den Vorgaben der EU für das Covid-Zertifikat sind genesene Personen weiterhin während 6 Monaten von der Quarantänepflicht befreit. Die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests wird zudem von 24 auf 48 Stunden verlängert.

Selbsttests auch in Drogerien und im Detailhandel

Neu können validierte Selbsttests auch in Drogerien und im Detailhandel gekauft werden. Die vom Bund finanzierte Abgabe von fünf Selbsttests pro Person pro Monat erfolgt aber weiterhin nur in Apotheken. Sie wird auf Personen beschränkt, die nicht geimpft oder genesen sind. Neu in die Covid-19-Verordnung 3 aufgenommen wird auch die Vergütung von Tests vor Lagern und beim Zutritt zu Veranstaltungen.

Sinkende Fallzahlen

Die Öffnungsschritte vom 19. April und 31. Mai 2021 hätten sich nicht negativ auf die Entwicklung der Covid-19-Epidemie in der Schweiz ausgewirkt, begründete der Bundesrat an seiner Medienkonferenz von gestern Nachmittag seinen Entscheid. Die Fallzahlen und die Hospitalisierungen würden weiterhin deutlich abnehmen. Bis Ende Juni werde zudem rund die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung vollständig geimpft sein. Es ist allerdings weiterhin Vorsicht geboten. Die Schweiz befindet sich seit Anfang Juni in der Stabilisierungsphase. Noch sind nicht alle Personen geimpft, die sich schützen möchten. Der Bundesrat beobachtet zudem die Ausbreitung der ansteckenderen Delta-Variante genau.

Angepasste Schutzkonzepte

Die Schutzkonzepte wurden angepasst und stehen den Mitgliedern hier zur Verfügung:

Plattform Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz…»

Weitere Informationen:

Medienmitteilung Bundesrat…»

Bundesamt für Gesundheit BAG…»

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