Die Mindestlöhne werden gemäss den Lohnregulativen zum Gesamtarbeitsvertrag GAV (Wichtig: nicht zu verwechseln mit den vertraglichen Löhnen) ab 2023 je nach Lohnregulativ und Lohnkategorie zwischen CHF 69 und CHF 164 erhöht. Damit wird der Teuerung und teilweise Reallohnerhöhung entsprochen.

Das Lohnregulativ für Gastronomiepersonal wird analog zu den Mindestlöhnen im L-GAV angepasst.

Die Betriebe der Bäcker-Confiseriebranche sind verpflichtet, die vertraglichen Löhne ihrer Arbeitnehmenden zu prüfen. Vertragliche Löhne, welche unter den neuen Mindestlöhnen liegen, müssen zwingend erhöht werden. Weitere Erhöhungen bleiben im Ermessen der Betriebe und können zwischen den Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden verhandelt werden.

zu den Lohnregulativen…»

SBC

Das könnte Sie auch interessieren

Die Folgen der aktuellen Weltlage Thema im ZV