Der Zentralvorstand hat den Auftrag erteilt, im Zusammenhang mit der drohenden vermehrten industriellen Unterstellung der Betriebe in unserer Branche einen Vorstoss auf eidgenössischer Ebene zu prüfen. Von Seiten der Politiker gibt es wenig Unterstützung. Der SBC beschreitet deshalb einen neuen Weg.
Die Diskussion mit den Politikern verlaufe harzig, erklärte SBC-Direktor Urs Wellauer vor den Zentralvorstand. Der SBC hat sich deshalb mit dem Anliegen in der Arbeitsgruppe Arbeitsrecht des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv) eingebracht. Der Vorstand des sgv hat am 23. August das Grundlagenpapier zur Senkung der Regulierungskosten im Arbeitsrecht verabschiedet.
Darin wird gefordert, dass die Unterscheidung zwischen industriellen und nicht industriellen Betrieben aufgehoben wird. Denn die Voraussetzungen für einen industriellen Betrieb sind sehr weit gefasst. Vor allem in den Kantonen Zürich und Wallis macht der SBC die Erfahrung, dass zunehmend kleinere Betriebe als industriell gelten und mit zusätzlichen Auflagen belastet werden. Aber auch aus anderen Kantonen liegen Hinweise vor, dass gestützt auf das Plangenehmigungsverfahren Auflagen immer mehr auch für Betriebe der KMU erhoben werden. Dies hat zusätzliche administrative und finanzielle Aufwände zur Folge. «Die Voraussetzungen für die Unterstellung als industrieller Betrieb sind auslegebedürftig», betonte Urs Wellauer. Bereits einen Mikrobetrieb von sechs Personen könne es treffen.
Die Konsequenzen sind der Erlass einer Betriebsordnung, die Plangenehmigungspflicht mit baurechtlichen Folgen, die Reduktion der Arbeitszeit auf maximal 45 statt 50 Stunden pro Woche, die Begrenzung der jährlichen Überzeit auf 170 Stunden und das Versicherungsobligatorium bei der Suva. Wenn nur ein Teil des Betriebs der industriellen Regelung untersteht, fallen alle Betriebsteile unter die Suva. Die fortschreitende Digitalisierung macht eine Unterscheidung zwischen industriellen und nicht industriellen Betrieben zunehmend überflüssig. Weiter wird gefordert, die Höchstarbeitszeit auf 50 Stunden pro Woche festzulegen. Die nächsten Schritte sind in Abklärung.