Der Einkaufsgutschein vom Bäcker-Confiseur ist ein beliebtes Kundengeschenk. Davon profitieren auch die SBC-Mitgliederbetriebe. Damit das Angebot weiterhin erfolgreich bleibt, müssen alle mitziehen und die Mitarbeitenden richtig informiert sein.

Die SBC-Geschäftsstelle erhält regelmässig Anfragen für die Einkaufsgutscheine vom Bäcker/Confiseur. Es ist ein beliebtes Geschenk an Kundinnen und Kunden oder Mitarbeitende von Schweizer Unternehmen – Genuss sympathisch und unkompliziert verschenkt. Dies zeigt, dass das Ansehen der gewerblichen Bäckereien-Confiserien gross ist.

Verärgerte Kunden

Leider machen Kundinnen und Kunden nicht immer gute Erfahrungen. Denn nicht alle Betriebe akzeptieren die Gutscheine. Die negativen Folgen: Regelmässig wenden sich Kundinnen und Kunden enttäuscht bis verärgert an die SBC-Geschäftsstelle. Das ist schädlich für das Image – einerseits der betroffenen Bäckerei-Confiserie sowie auch der gesamten gewerblichen Branche. Erst kürzlich rief eine verzweifelte, den Tränen nahe Kundin an: Sie hatte einen Gutschein geschenkt erhalten. Mehrere Versuche und zum Teil abweisende Reaktionen des Verkaufspersonals trieben sie zur Verzweiflung.

Fehlende Information

Der SBC muss leider feststellen, dass das Verkaufspersonal vermehrt nicht über die Einkaufsgutscheine Bescheid weiss. Ein Grund, weshalb die Bons nicht angenommen werden. Die Information der Detailhandelsfachpersonen ist jedoch unabdingbar.

Gewinn von Neukunden

Fakt ist, dass jeder Mitgliederbetrieb von diesem Angebot profitiert: Neben dem Gewinn von Neukunden, besteht die Möglichkeit, Zusatzverkäufe zu generieren. Zudem ist es beste Imagewerbung für die einzelne Bäckerei-Confiserie wie auch für die gesamte gewerblich Branche.

Abwicklung leicht gemacht

Die Abwicklung ist simpel:

  • Kundinnen und Kunden beziehen in der Bäckerei-Confiserie Produkte zum Mindestwert des Einkaufsgutscheins.
  • Das Verkaufspersonal nimmt den Gutschein entgegen.
  • Die eingelösten Gutscheine werden zusammen mit einem Einzahlungsschein an die SBC-Geschäftsstelle zurückgeschickt.
  • Der SBC erstattet dem Betrieb den Gutscheinbetrag zurück.


Weitere Informationen und ein Übersichtsblatt fürs Verkaufspersonal finden Sie hier..»

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