Die Vernehmlassung für Verkauf 2022+ dauert vom 13. Mai bis 5. Juni. In einer Online-Umfrage können sich die SBC-Mitglieder dazu äussern. Die Rückmeldungen werden in der Kommission Grundbildung gesichtet, zusammengefasst und an Bildung Detailhandel Schweiz (BDS) gesendet.

Es handelt sich um die letzte BDS-interne Vernehmlassung. Sie soll sicherstellen, dass die Gesetzesgrundladen für die Detailhandelsfachleute (EFZ) und -assistenten (EBA) breiten Rückhalt in den Betrieben und in den Ausbildungs- und Prüfungsbranchen finden. Die Vernehmlassung für Verkauf 2022+ beinhaltet die neuen Bildungsverordnungen sowie – pläne der EFZ- und EBA-Grundbildungen ab 2022. Diese Dokumente wurden vom Kernteam Verkauf 2022+, von der Kommission für Berufsentwicklung und Qualität sowie vom Geschäftsführenden Ausschuss von BDS verabschiedet.

Zur Vorgeschichte

Die Grundbildungen im Detailhandel stammen aus dem Jahr 2004. Zwei 5-Jahres-Überprüfungen führten zu kleinen Anpassungen. 2022 werden die Grundbildungen im Detailhandel somit seit 18 Jahren weitgehend unverändert bestehen. Der Wandel im Detailhandel (Kundenverhalten, Technologien, Betriebsbedürfnisse usw.) erfordert ein grundlegendes Überdenken dieser Ausbildungen. Dies geschieht im Projekt verkauf 2022 + unter der Leitung von BDS als zuständige Organisation der Arbeitswelt (OdA).

Die zentralen Dokumente dieser Vernehmlassung sind die Bildungspläne der EFZ- und EBA-Grundbildungen Bäckerei-Konditorei-Confiserie. Diese Bildungspläne basieren auf den Arbeitssituationen und kritischen Erfolgsfaktoren, welche 2017 in Workshops mit Betriebsvertreter/innen aller Branchen/Branchengruppen erarbeitet, online breit validiert und 2018 im Rahmen einer ersten BDS-internen Vernehmlassung allen BDS-Mitgliedern sowie allen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen zur Stellungnahme vorgelegt und mithilfe der erhaltenen Rückmeldungen überarbeitet wurden. Danach wurden basierend auf diesen konsolidierten Arbeitssituationen mit einer Arbeitsgruppe aus Betriebsvertreter/innen die betrieblichen Leistungsziele formuliert. Diese betrieblichen Leistungsziele waren die Grundlage für die Erarbeitung der ÜK-Leistungsziele sowie der schulischen Leistungsziele. Gleichzeitig wurden mit dem Kernteam und lernortspezifischen Arbeitsgruppen ein ÜK-Konzept, ein QV-Konzept sowie ein Planungssystem für die Berufsfachschulen erarbeitet.

Sämtliche Arbeiten und Arbeitsergebnisse wurden vom Kernteam, von der Kommission für Berufsentwicklung und Qualität sowie vom Geschäftsführenden Ausschuss von BDS begleitet, diskutiert und verabschiedet. Schliesslich war der formale Rahmen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bei der Formulierung von Bildungsplänen zu beachten. Dabei seien gute Lösungen für den Umgang mit unserer Branchenvielfalt gefunden worden, indem zum branchenübergreifenden Bildungsplan ein separater Lernzielkatalog pro A+P als Umsetzungsinstrument im Anhang 1 ergänzt wurde, so die Richemont Fachschule.

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Begleitschreiben zur Umfrage

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