Gesundheitsminister Alain Berset stellte die neuen Restriktionen an einer Pressekonferenz am Freitag (4.12.) vor. So müssen grössere Läden die Anzahl Kunden und Kundinnen von heute 4 m2 auf 10 m2 pro Person beschränken, bei kleinen Läden bis 30 m2 bleibt es bei 4 m2.

In Restaurants ist die Erhebung der Kontaktdaten künftig national obligatorisch. In der Silvesternacht wird die Sperrstunde von 23 auf 1 Uhr verlängert. Ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schule ist das Singen verboten. Der Bundesrat verzichtet auf eine allgemeine Kapazitätsbeschränkung in Wintersportgebieten. Allerdings benötigen diese ab dem 22. Dezember für den Betrieb eine Bewilligung des Kantons.

Wie sieht es mit den Weihnachtseinkäufen aus?

Unsere Branche ist vor allem bei der Beschränkung der Verkaufsfläche gefordert. Die Betriebe müssen in den kommenden Wochen mit Schlangen vor den Läden rechnen. Denn der Bundesrat hat für Geschäfte strengere Regeln erlassen: Heute müssen pro Kunde 4 m2 zur Verfügung stehen, ab Mittwoch, 9. Dezember müssen es 10 m2 sein. In kleinen Läden mit bis zu 30 m2 Fläche bleibt es bei 4 m2 pro Kunde.

Was ist bei den Cafés und Restaurants zu beachten?

Neu muss ein Gast pro Tisch seine Kontaktdaten obligatorisch abgeben, auch dann, wenn der Mindestabstand von 1.5 Meter eingehalten werden kann Bis anhin war dies kantonal geregelt. Daneben gelten weiterhin die bisherigen Vorschriften: Pro Tisch dürfen nur vier Gäste Platz nehmen. Ausserdem empfiehlt der Bundesrat eindringlich, dass sich Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen.

Schutzkonzepte werden leicht angepasst

Die Schutzkonzepte von Gastronomie, Bäckerei-Confiserie/Café wurden aufgrund der vom Bundesrat präsentierten neuen Ausgangslage angepasst.
Sie finden diese wie üblich auf der ASA-Plattform…»

Eine Übersicht zu den kantonalen Umsetzungen bei der Härtefallregelung finden Sie bei den rechtsdienstlichen Dokumenten im Intranet…»

Kantonale Regelungen

Während in der Romandie die Massnahmen teilweise wieder gelockert werden, müssen mehrere deutschschweizer Kantone die Massnahmen in den folgenden Tagen verschärfen, oder haben dies bereits getan. Der Bundesrat hat am Dienstag, 8. Dezember eine Zwischenbilanz von den Massnahmen in den Kantonen gezogen. Sollten dese nicht genügen, könnten vom Bund verordnete Verschärfungen bereits am kommenden Freitag beschlossen werden.

Informieren Sie sich in Ihrem Kanton!

Wichtig ist, dass Sie sich über die kantonalen Regelungen informieren und die schweizweit geltenden Schutzkonzepte an diese Bestimmungen anpassen! Auf den Internetseiten der jeweiligen Kantone sind die Informationen und Kontaktadressen aufgeschaltet. Sie finden dort weitere Details zu den kantonalen Auflagen. Der SBC, die kantonalen Verbände und auch die kantonalen Gewerbeverbände stehen Ihnen unterstützende zur Seite.
Hier finden Sie weitere Informationen…»

De facto gilt damit ab 9. Dezember 2020 wieder das «Regime» der Phase der Wiedereröffnung im Mai / Juni 2020. Wir bitten Sie um Einhaltung der Regeln und um Rückmeldung bei Umsetzungsproblemen bzw. Konflikten mit kantonalen Behörden.

Wichtig: Sollten kantonale Behörden Anpassungen an Ihrem Schutzkonzept fordern, verlangen Sie immer eine ordentliche Verfügung, welche Ihnen auch die Rekursmöglichkeiten aufzeigt.

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