Die SBC-Mitglieder schätzen die zeitnahen und kompetenten Rechtsauskünfte. Die stellvertretende Direktorin und SBC-Anwältin Harisa Reiz ist seit über 20 Jahren für die Bäcker-Confiseurbranche tätig und befasst sich unter anderem mit allen gesamtarbeitsvertraglichen Aufgaben.

Die wichtigsten Dienstleistungen:

  • Kostenlose telefonische Erstberatung (max. 20 Minuten)
  • Hilfestellungen in Form von Merkblättern zum Arbeitsrecht und Gesamtarbeitsvertrag für die Schweizerische Bäcker-, Konditoren- und Confiserie-Branche (GAV)
  • Unterstützung der Abteilung «Politik und Wirtschaft»

Der telefonische Rechtsdienst des SBC steht seinen Mitgliedern unter der Nummer 031 388 14 14, mit zusätzlicher Einwahlnummer 1, neu wie folgt zur Verfügung:

  • Montag: 08.00 bis 12.00 Uhr / 13.30 bis 16.30 Uhr
  • Mittwoch: 13.30 bis 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie: Antworten und Beispiele zu Fragen betreffend den GAV finden SBC-Mitglieder auch im Kommentar zum GAV. Der Kommentar kann im Intranet abgerufen werden. Den verkürzten Kommentar finden Sie auch auf der Seite der pkbc.