Die Bäckerkrone geht weiter: Auch in diesem Jahr wird wieder ein besonders innovativer Bäcker, eine speziell kreative Confiseurin oder ein herausragender Betrieb gesucht. Mit der Bäckerkrone wird Innovation ausgezeichnet, sei es im fachlichen, sozialen, wirtschaftlichen oder ökologischen Bereich. Der Bäckerkönig oder die Bäckerkönigin gewinnt den Titel und das Preisgeld von 15 000.– Franken.

Der Startschuss für die Bäckerkrone 2024 ist gefallen: Steigen Sie,liebe Bäckerinnen und Bäcker, liebe Confiseure und Confiseurinnen, jetztins Rennen ein. Elfmal wurde bereits eine besonders innovative Person bzw. eine aussergewöhnliche Bäckerei-Confiserie prämiert. Die Amtszeit des aktuellen Bäckerkönigs «Mastro Piff» läuft im Sommer ab.

SICH GLEICH SELBER BEWERBEN ODER DIE KUNDSCHAFT ANIMIEREN, ES ZU TUN …

Der Schweizerische Hefeverband (SHV) verleiht die Bäckerkrone zusammen mit dem Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC). Mitmachen kann, wer Mitglied beim SBC ist, sei dies als Einzelperson oder als Betrieb. Teilen Sie der Jury mit, warum Sie Bäckerkönig 2024 oder Bäckerkönigin 2024 werden sollen. Die Formate sind frei wählbar – möglich sind geschriebene Varianten, Fotos oder Videoaufnahmen, auf Papier oder elektronisch. Wollen Sie das Ganze lieber der Kundschaft überlassen? Dann motivieren Sie Ihre Kunden und Kundinnen, Sie oder Ihren Betrieb online unter www.baeckerkrone.ch zu nominieren.

BESONDERHEIT, ENGAGEMENT ODER SPEZIALITÄT

Haben Sie eine besondere Spezialität? Oder leisteten Sie im letzten Jahr ein ausserordentliches Engagement? Möglicherweise konnten Sie ein Projekt realisieren? Haben Sie vielleicht die Branche sympathisch, nachhaltig oder professionell zum Glänzen gebracht? Der Gewinner oder die Gewinnerin darf den Titel ein Jahr lang tragen, bekommt die beiden Siegerplaketten und nimmt natürlich die vom Schweizerischen Hefeverband gestiftete Siegerprämie von 15 000.– Franken mit heim. Die Bäckerkrone wird ohne vordefinierte Eingrenzung verliehen – dies macht eine Teilnahme äusserst einfach. So könnte beispielsweise einer der nachfolgenden Punkte ausschlaggebend sein:

  • Spezielle Produktinnovationen
  • Kreative Neuerungen in Unternehmen
  • Engagement für die Umwelt
  • Ausserordentliche Förderung der Mitarbeitenden bzw. der Mitmenschen
  • Soziale Verantwortung
  • Fachliche Weiterentwicklung der gewerblichen Branche

ZU GEWINNEN SIND PUBLIZITÄT UND PREISGELD

Der Sieger oder die Siegerin darf ein Jahr den Titel «Bäckerkönig» oder «Bäckerkönigin» tragen, profitiert von der nationalen Publizität und kann mit dem Preisgeld von 15 000.– Franken vielleicht bestimmte Projekte verwirklichen. Auf der anderen Seite freuen sich SHV und SBC, engagierte Personen und besonders kreative Ideen zu belohnen. eine Win-win-Situation!

MELDEN SIE SICH HEUTE NOCH – SPÄTESTENS ABER BIS ZUM 27. März

Schicken Sie Ihre Unterlagen an die Jury unter folgender Postadresse:
Schweizerischer Hefeverband SHV
Thunstrasse 82
Postfach 1009
3000 Bern 6

oder per E-Mail an info@baeckerkrone.ch.

Es kann auch das unter www.baeckerkrone.ch aufgeschaltete Nominierungsformular direkt ausgefüllt oder eben die Kundschaft animiert werden, dies zu tun.

Anmeldeschluss ist der 27. März 2024. Danach ist die Jury am Zug. Sie besteht aus drei Vertretern des Schweizerischen Hefeverbandes sowie aus drei Vertretern des SBC und prüft die eingegangenen Unterlagen und Nominierungen und wählt schliesslich den neuen Bäckerkönig oder die neue Bäckerkönigin. Die Gewinnerin oder der Gewinner der Bäckerkrone 2024 wird anlässlich des SBC-Kongresses am 4. Juni 2024 feierlich prämiert.

SHV / SBC

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