Es ist zu befürchten, dass die Folgen dieser Maskentragepflicht vor allem die KMU treffen. Deshalb hat der Schweizerische Gewerbeverband sgv einen Mustervorstoss für kantonale Parlamente erarbeitet, der verlangt, die Maskentragepflicht zu lockern.

Während dem Lockdown und die Wochen danach lag die Regie zur Bewältigung der Corona-Krise beim Bund. Mit dem Übergang von der ausserordentlichen zur besonderen Lage per 19. Juni 2020 liegen gemäss Epidemiegesetz die Verantwortlichkeiten schwergewichtig nun bei den Kantonen. Dies hat zur Folge, dass die Maskentragepflicht je nach Kanton oder neu sogar in einzelnen Städten unterschiedlich geregelt wird. Im Extrem-Fall kann es 26 verschiedene kantonale Vorschriften und noch viele Sondervorschriften in den Städten geben.

Von der Maskentragepflicht ist neben den Einkaufszentren insbesondere der Detailhandel und somit auch unsere Branche, betroffen. Diese publikumsträchtigen Orte werden mit den mittleren und grossen Detailhandelsgeschäften leider in einen Topf geworfen. Es ist zu befürchten, dass die Folgen dieser Maskentragepflicht vor allem die KMU treffen. Deshalb hat der Schweizerische Gewerbeverband sgv einen Mustervorstoss für kantonale Parlamente erarbeitet, der verlangt die Maskentragepflicht zu lockern.

Der Mustervorstoss, der auf die jeweiligen kantonalen Gegebenheiten anzupassen ist, wurde den kantonalen Gewerbeverbänden zugestellt. Der SBC unterstützt diese kantonalen Vorstösse, hat unsere Branche doch den Beweis in dieser Covid-Zeit erbracht, dass mit den bestehenden Schutzkonzepten die Sicherheit der Kundinnen und Kunden sowie den Mitarbeitenden sichergestellt ist.

Es macht einen grossen Unterschied, ob in einer Bäckerei-Confiserie oder in einem Einkaufszentrum eingekauft wird. Denn gemäss unserem Schutzkonzept muss im Verkaufsladen die Sicherheitsdistanz in Kundenbereich eingehalten werden. Die restlichen Kundinnen und Kunden warten geduldig vor dem Eingang. Eine Maskentragepflicht ist da nur eine zusätzliche Schikane und Erschwernis für ein kleines und mittleres Unternehmen, dies in einer wahrlich herausfordernden Zeit. Anders verhält es sich in grossen Detailhandelsgeschäften, wo im Selbstbedienungsverkauf bei neuralgischen Punkten wie beispielsweise beim Gemüse und Früchte richtige Kundenmagnete sind und Menschenansammlungen zu beobachten sind.

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