Die über 60 Jahre alten Sondervorschriften für industrielle Betriebe sollen abgeschafft werden. Dies verlangt der Berner BPD-Ständerat Werner Luginbühl in einem Vorstoss, der vom Bundesrat gutgeheissen worden ist.

Der Artikel mit den Sondervorschriften für industrielle Betriebe im Arbeitsgesetz ist über 60 Jahre alt. Er stammt aus einer Zeit, als die Unterschiede zwischen industriellen und gewerblichen Betrieben noch gegeben und wesentlich waren. «Damals aus der Optik der frühen 1970iger Jahre machte es arbeitsrechtlich Sinn, auf der Basis von technischen Kriterien eigentliche ‹Fabriken› strengeren Bestimmungen und Sondervorschriften zu unterwerfen als gewerbliche Betriebe», begründet Ständerat Werner Luginbühl seinem Vorstoss. Heute gebe es für diese Unterscheidung keine materielle Legitimation mehr. Damit sei der Urzweck, der zusätzliche gesundheitsrechtlich motivierte Schutz industriell tätiger Arbeitnehmender, überholt. Trotz hoher technischer Anforderungen sei auch in gewerblichen Betrieben der Versicherungsschutz ohne Deckungslücke gewährleistet.

Unterstützung vom Bundesrat

Der Bundesrat hat die Motion von Ständerat Werner Luginbühl an­genommen. Es gelte nun, so SBC-Direktor Urs Wellauer vor dem Zentralvorstand, Allianzen zur Unterstützung dieses Anliegens zu bilden. Das Thema werde unter anderem im Schweizerischen Gewerbeverband diskutiert.

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