Die Situation ist allgegenwärtig. Was kommt nach der Betriebsführung? Wie kann ich den Betrieb übergeben und zu welchem Wert? Etliche Betriebe in der Schweiz sind bereits auf der Suche nach Nachfolgelösungen resp. Übergaben oder stehen unmittelbar bevor. Doch wie geht eine solche Nachfolgelösung genau? Und wo soll man anfangen?

Markus Künzli neu an der Spitze
Markus Künzli, Direktor SBC Treuhand

Momentan übersteigt das Angebot an «verfügbaren» Betrieben die Nachfrage deutlich. Sollten sich dennoch potenzielle Interessenten gemeldet haben, stellt sich natürlich die Frage nach dem Wert des Unternehmens. Mittels einer Unternehmensbewertung mit gängigen Bewertungsmethoden kann dieser bestimmt werden. Dabei gilt es folgende anerkannte Schemen zu berücksichtigen:

  • Substanzwert – als Substanz wird der Wert einer realen Sache oder eines Rechts bezeichnet. Dazu zählt sicher der Wert des Inventars eines Betriebs, also alles, was sich anfassen lässt. Aber auch sogenannt immaterielle Werte können dazu gehören, wie Markenrechte oder ähnliches. Um den Substanzwert eines Unternehmens richtig evaluieren zu können, müssen allfällige Schulden auf diesen Realwerten abgezogen werden. Bilanziell gesehen setzt sich der Substanzwert dadurch häufig ähnlich dem Eigenkapital zusammen. Voraussetzung ist hier natürlich die Bewertung der Aktiven nach effektiven Marktwerten (sogenanntem Fair Value) ohne stille Reserven.
  • Ertragswert – berücksichtigt die Ertragskraft eines Betriebes. Es liegt auf der Hand, dass ein gewinnbringender Betrieb einen deutlich höheren Wert aufweist, als ein Betrieb, der Verluste schreibt. Diese Ertragskraft muss auch noch in der Unternehmensbewertung berücksichtigt werden. Dabei gilt es, ein möglichst realistisches und „nachhaltiges“ Gewinnniveau zu evaluieren. Dieses wird dann kapitalisiert mit einem Referenzzinssatz, welcher das Risikomass der Branche und das Zinsumfeld korrekt berücksichtigt. Mathematisch spricht man hier vom Prinzip der „ewigen Rente“. Der daraus resultierende Wert entspricht dem Ertragswert. Werden, aufgrund von Annahmen, zukünftige (und nicht nur vergangene) Ertragswerte berücksichtigt, spricht man von der «Discounted-Cash-Flow-Methode» (DCF-Methode).

Der effektive Unternehmenswert setzt sich dann aus einem Mittel der beiden Werte zusammen (Praktiker Methode). Die Gewichtung der Werte ist nicht fest vorgegeben und kann entsprechend den Verhältnissen angepasst resp. von Fall zu Fall beurteilt werden. 

Sonderfall Einzelfirma mit Liegenschaft

Ein Sonderfall bei der Unternehmensbewertung stellt eine Einzelfirma dar, in der die Liegenschaft des Betriebs im Geschäftsvermögen gehalten wird. Denn hier haben wir nicht nur den Wert des Inventars, sondern vor allem auch den Wert der Liegenschaft. Diese Liegenschaft ist in vielen Fällen für den Betrieb zentral.

Am saubersten ist hier eine Aufteilung. Der Wert der Liegenschaft ist gesondert vom Betrieb in einer separaten Liegenschaftsbewertung zu evaluieren. Der übernehmende Betrieb würde mittels Gründung einer GmbH diese Liegenschaft dann auch nicht mehr im Geschäftsvermögen führen, was ebenfalls andere Vorteile bringt. So würde also der Betrieb unabhängig von der Liegenschaft betrachtet und bewertet werden.

Der Interessent müsste damit auch nicht zwingend die Liegenschaft gleich mitkaufen, sondern könnte sich auf den Betrieb konzentrieren. Die Liegenschaft wird entweder auf dem Immobilienmarkt angeboten, oder bleibt im Vermögen des Verkäufers. Dabei gilt allerdings zu beachten, dass bei der Überführung der Liegenschaft aus dem Geschäfts- ins Privatvermögen steuerliche Folgen auftreten werden.

So oder so ist die Bewertung einer Unternehmung eine Herausforderung. Sie bildet aber die Grundlage für eine saubere Nachfolgelösung und Übergabe des Betriebes und damit ein zentraler erster Schritt in dieser spannenden Thematik. Das Team der  SBC Treuhand AG bietet gerne Unterstützung in diesem Bereich.

Markus Künzli, Direktor SBC Treuhand


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