Wann die Cafés und Restaurants geöffnet werden, ist nach wie vor offen. Die QVs sollen 2021 trotz Pandemie wenn immer möglich regulär durchgeführt werden. Die Härtefallregelung liegt beim Parlament und bei den Kantonen. Ab 22. März sollen die Gastronomieterrassen geöffnet werden können. Dies die wichtigsten Punkte der heutigen Medienkonferenz des Bundesrats.

Der Bundesrat hat eine leichte Lockerung der Covid-Massnahmen angekündigt, dies trotz der Gefahr einer dritten Welle. Wie sich die Epidemie entwickeln wird, ist derzeit unklar. Seit einigen Tagen steigen die Fallzahlen wieder an, ähnlich wie in verschiedenen Nachbarländern. «Die epidemiologische Entwicklung ist im Moment schwierig», erklärte Bundesrat Alain Berset vor den Medien.

Der Bundesrat wird an seiner Sitzung vom 19. März definitiv über das weitere Vorgehen entscheiden, dies nach einer Vernehmlassung bei den Kantonen. Zudem hat er definitiv beschlossen, dass der Bund die Kosten aller Schnelltests übernimmt, auch von allen asymptomatischen Personen. Der Bundesrat gibt weiterhin keine Öffnungs-Perspektive und keinen Öffnungsplan vor. Eine mögliche Restaurantöffnung wird in seiner heutigen Medienmitteilung nicht einmal erwähnt. Auch zur Home-Office-Pflicht steht kein Wort.

Es geht um die Existenz

Der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband begrüsst, dass der Bundesrat die Teststrategie und das Impfen weiter forciert. Es ist aber unverständlich, dass weiterhin eine perspektivlose Öffnungsstrategie gefahren wird. Ob die Café-Terrassen ab dem 22. März wieder geöffnet werden dürfen, oder ob sogar ganze Cafés und Restaurant wieder Gäste bewirten können: Diese beiden zentralen Fragen hat Gesundheitsminister Alain Berset an der heutigen Medienkonferenz offengelassen. Der SBC verschliesst die Augen vor der Gefahr einer dritten Welle nicht, fordert aber weiterhin gemeinsam mit der Dachorganisation, dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv, und anderen Verbänden ein wirtschaftsfreundlicheres Vorgehen. Denn die Zeche muss die künftige Generation bezahlen. Unsere Mitglieder haben während dem vergangenen Jahr hart gekämpft, waren flexibel und innovativ, zeigten Verständnis. Doch nun geht es bei vielen, die ein Café oder Restaurant betreiben oder Lieferungen an Hotels und Events machen, um die Existenz, um den Erhalt von wichtigen Arbeitsplätzen. Der Bundesrat missachtet mit dieser Vorgehensweise die Forderungen der Schweizer Wirtschaft und des Nationalrats, die eine raschere Öffnung verlangten.

So steht es derzeit um die Härtefallhilfen

Bei den Härtefall-Hilfen herrscht zurzeit ein regelrechtes Wirrwarr. Wir sind gemeinsam mit dem sgv und anderen Verbänden mit aller Kraft dabei, das Bestmögliche für unsere Mitglieder herauszuholen, was zugegebenermassen eine Herkulesarbeit ist!

Die Härtefall-Hilfen liegen derzeit beim Parlament. Die beiden Kammern überarbeiten die Höhe der Gelder und die Konditionen, die stark betroffene Firmen aufgrund der angeordneten Schliessungen erhalten sollen. Der Ständerat hat nun einen ersten Vorschlag vorgelegt: Demnach soll der Bund 80 Prozent der Kosten bei kleinen Firmen, die sich als Härtefall qualifiziert haben, übernehmen. Maximal könnten diese Firmen dann bis zu einer Million Franken beantragen. Auch grössere Härtefall-Unternehmen sollen nun mehr Hilfen erhalten. Finanzminister Ueli Maurer beziffert die bisher ausbezahlten Härtefallgelder auf zwischen 500 Millionen und einer Milliarde. Bis Ende Februar gingen 30’000 Anträge ein. Davon seien 12’000 bislang bewilligt worden.

Im Moment bleiben sehr viele Fragen offen. Das Parlament wird in der nächsten Woche im Covid-Gesetz Änderungen vornehmen. Die Verordnung muss aber ebenfalls angepasst werden. Die Härtefallverordnung auf Bundesebene müsste allenfalls komplett neu gedacht werden. Die bestehende Verordnung wurde rückwärts gedacht auf der ersten Welle aufgebaut. Deshalb ist sie nun nicht wirklich tauglich für eine Wirtschaftshilfe mit einer Breitenwirkung und für die Folgen der zweiten Welle. Die Aufgabenstellung bleibt vor allem auch, dass es 26 kantonale Lösungen gibt. Anstatt schnelle und praktikable Lösungen anzubieten herrscht ein Dschungel von administrativen Hürden. Das Wirrwarr bleibt im Moment bestehen und wir setzen uns hier für weitere Klärungen ein und fordern weiterhin eine rasche und unbürokratische Auszahlung der Gelder.

Restaurantterrassen wieder offen

Restaurants und Bars sollen ihre Terrassen wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben weiterhin geschlossen. Die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobetriebe wird fortgeführt und ist nicht abhängig davon, ob die Terrassen geöffnet werden können.
Das zögerliche Vorgehen des Bundesrates verschärft die Lage. Terrassenöffnungen sind nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Die Perspektive für die Öffnung der Innenräume von Cafés und Restaurants fehlt weiterhin. Viele Cafés haben auch gar keine Terrasse.

Veranstaltungen mit Publikum: draussen mit 150, drinnen mit 50 Personen

Neu sollen Veranstaltungen mit Publikum mit Einschränkungen wieder möglich sein. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 150 Personen draussen – etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte – und 50 Personen drinnen – etwa für Kinos, Theater oder Konzerte. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.
Andere Veranstaltungen: maximal 15 Personen

Mit dem zweiten Öffnungsschritt sind neben den bereits zulässigen privaten Veranstaltungen und den sportlichen und kulturellen Aktivitäten auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen erlaubt. Dies betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich.

Private Treffen zu Hause mit 10 Personen

Bei Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen wird die Zahl der erlaubten Personen von 5 auf 10 Personen erhöht. Es wird empfohlen, private Treffen weiterhin auf Personen aus wenigen Haushalten zu beschränken. Für private Treffen draussen gilt bereits heute eine
Beschränkung auf 15 Personen.

Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe

Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollen analog zu Läden und Museen wieder öffnen können. Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.

Reduzierte Quarantäne in Unternehmen

Für geimpfte Personen, die Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, wird die Quarantänepflicht aufgehoben.

Testoffensive: nach Konsultation bestätigt

Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. März auch die Ausweitung der Teststrategie ohne wesentliche Änderungen beschlossen. Mit einer verstärkten Prävention und Früherkennung von lokalen Ausbrüchen soll die schrittweise Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unterstützt werden. Ab dem 15. März übernimmt der Bund die Kosten für Schnelltests in allen bis anhin zugelassenen Testinstitutionen, auch für Personen ohne Symptome. Sobald verlässliche Selbsttests zur Verfügung stehen, soll jede Person monatlich fünf Selbsttests beziehen können. Unternehmen und Schulen sollen zudem kostenlos Pooltests durchführen.

Präsenzunterricht an Hochschulen und in Weiterbildungen

Präsenzunterricht soll auch ausserhalb der obligatorischen Schule eingeschränkt wieder möglich sein. Es gilt eine Beschränkung auf maximal 15 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.

Qualifikationsverfahren

Die schweizerischen und die kantonalen Maturitätsprüfungen sowie die Lehrabschlussprüfungen sollen 2021 trotz Pandemie wenn immer möglich regulär durchgeführt werden. Für den Fall, dass die epidemiologische Lage die ordentliche Durchführung trotz Einhaltung der Schutzkonzepte landesweit oder regional nicht zulässt, hat der Bundesrat am 12. März 2021 vorsorglich die nötigen Ausnahmeregelungen erlassen. Der Bund hat dazu das Vorgehen frühzeitig mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK und weiteren Partnern koordiniert.

Die Grundlagen für die Durchführung der Qualifikationsverfahren 2021 in der beruflichen Grundbildung wurden von der Task Force «Perspektive Berufsbildung» erarbeitet, in welcher Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt vertreten sind, u.a. die Schweizer Bäcker-Confiseure. Sie stellen sicher, dass auch die Lehrabschlussprüfungen trotz Pandemie in allen Kantonen, wenn irgend möglich, regulär durchgeführt werden können. Für den Fall, dass aufgrund der epidemiologischen Lage vom geltenden Recht abgewichen werden muss, hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Spezialregelungen für die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung erlassen.

Nützliche Links…»

Das könnte Sie auch interessieren

Verlängerung von Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit