Der Bundesrat hat heute Abend informiert, er wird die Corona-Massnahmen lockern: Ab 19. April dürfen Restaurants und Bars die Aussenterrassen wieder öffnen, vorausgesetzt die Schutzkonzepte werden eingehalten.

Folgende Vorschriften sind auf Terrassen zu befolgen:

Das Schutzkonzept muss strikt eingehalten werden.

Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden.

Pro Tisch sind maximal 4 Personen erlaubt, Ausnahme Eltern mit Kindern.

Gruppenreservationen von maximal 15 Personen erlaubt.

Von sämtlichen Personen müssen die Kontaktdaten erhoben werden.

Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden.

Eine Überdachung der Terrasse oder des Aussenbereichs ist erlaubt; ist eine Überdachung vorhanden, so dürfen allfällige Seitenplanen maximal die Hälfte der Seiten bedecken. Wichtig ist, dass die Luft frei zirkulieren kann.

Im Weiteren hat der Bundesrat Folgendes beschlossen:

Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe können die Innenbereiche wieder öffnen. Es muss immer eine Maske getragen und der Abstand eingehalten werden. Die Konsumation von Speisen und Getränken ist verboten.

Veranstaltungen mit Publikum, wie Kino, Theater und Sport mit professionellem Spielbetrieb sind wieder möglich. Die Anzahl Besucherinnen und Besucher sind begrenzt auf 100 Personen im Freien und 50 Personen im Innern. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsortes. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Auch hier ist die Konsumation nicht erlaubt.

Veranstaltungen ohne Publikum sind wieder möglich. Darunter fallen Vereinstreffen, Sitzungen, Delegiertenversammlungen und Führungen im Museum oder Zoo, Es gilt eine Obergrenze von 15 Personen drinnen und draussen und eine Maskenpflicht. Zudem muss ein Schutzkonzept vorhanden sein.

Präsenzunterricht ist ausserhalb der obligatorischen Schule und Sekundarstufe II wieder möglich. Es gilt eine Beschränkung von 50 Personen und Kapazitätsgrenze von einem Drittel des Veranstaltungsortes wie auch Masken- und Abstandspflicht.

Für Mitarbeitende von Unternehmen, die über ein Testkonzept verfügen und der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche Testungen anbieten, entfällt bei ihrer beruflichen Tätigkeit die Kontaktquarantäne.

Die Homeoffice-Pflicht bleibt bestehen.

Wirtschaftliche Unterstützung

Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt. Die Lage sei zwar weiterhin fragil, erklärte der Bundesrat, das Risiko einer weiteren Öffnung sei für ihn aber vertretbar.

Angepasstes Schutzkonzept
Das Schutzkonzept für die Aussengastronomie finden Sie hier.

Plattform Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz…»

Weitere Informationen:

Medienmitteilung Bundesrat…»

Bundesamt für Gesundheit BAG…»

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