Beim Servieren kurz nicht aufgepasst, und schon über eine Hundeleine gestolpert – so oder ähnlich geht es vielen. Rund 200 000 Personen verletzen sich jährlich bei Stolper- und Sturz-unfällen, was Kosten von über 1.4 Milliarden Franken auslöst.
In der Bäckerei- und Confiseriebranche handelt es sich bei einem Drittel aller Berufsunfälle um Stolper- und Sturzereignisse. Während Betroffene Schmerzen erfahren, haben die im Betrieb verbleibenden Arbeitskolleginnen und -kollegen mit kurzfristigen Änderungen in der Arbeitsplanung zu kämpfen. Hektik und häufende Absenzen können zu schlechter Stimmung im Team und diese Zusatzaufwände zur finanziellen Belastung werden.
Gefahrenstellen auf der Spur
Ordnung und Sauberkeit bilden die Grundpfeiler zur Reduktion von Stolper- und Sturzunfällen. Verkehrswege und Notausgänge müssen stets frei begehbar sein. Typische Gefahrenstellen finden sich in etwa in unordentlichen und schlecht beleuchteten Bereichen oder in Form von nicht markierten Nassstellen. Die Sicherheit von Stufen und Treppen kann mit rutschhemmenden Markierungen und einem Handlauf verbessert werden.
Sicherheitsrundgänge helfen, Gefahrstellen zu erkennen und die Wirksamkeit von umgesetzten Schutzmassnahmen zu überprüfen. Einen guten Überblick bieten die Checklisten 8.1.3 «Alles auf einen Blick für Sicherheitsbeauftragte» in der Produktion oder 8.1.11 «Checkliste für den Verkauf» in den Filialen.
Schulungen und Schuhe zur Prävention
Mitarbeitende können entscheidend zur Verbesserung der Arbeitssicherheit beitragen – etwa indem sie Gefahrenstellen beheben oder an die zuständige Person melden. Ablenkung und Unaufmerksamkeit erhöhen die Stolpergefahr. Für die Sensibilisierung der Mitarbeitenden kann auf ein Schulungsmodul zurückgegriffen werden, welches Safe at Work 2024 eigens für die Bäckerei- und Confiseriebranche publiziert hat (bit.ly/safe-at-work).
Arbeits- und Sicherheitsschuhe sollten geschlossen sein und ein rutschhemmendes Profil aufweisen. Sicherheitsschuhe sind dann notwendig, wenn Restrisiken für Fussverletzungen nicht ausgeschlossen werden können. Dürfen Mitarbeitende eigene Schuhe tragen, sollte deren Eignung und gegebenenfalls das Einhalten von Kleidungsvorschriften laufend geprüft werden.
Die im Text beschriebenen Checklisten sind exklusiv für SBC-Mitglieder auf der ASA-Plattform einsehbar: service.swissbaker.ch
Benjamin Horand,
Leiter Fachstelle ASA und Qualitätsmanagement