Am 20. Juni wurde die Sommersession 2025 abgeschlossen. Auch für unsere Branche wurden wichtige Entscheide getroffen.

Nachfolgend eine Übersicht für die SBC-Mitglieder:

Vorrang der Sozialpartnerschaft

Die Kantone Basel-Stadt, Genf, Neuenburg, Jura und Tessin kennen kantonale Mindestlöhne. Die Stadtbevölkerungen von Zürich und Winterthur sprachen sich ebenfalls mit Mehrheiten von über zwei Dritteln für lokale Mindestlöhne aus. Diese gelten jedoch aufgrund eines Entscheides des Verwaltungsgerichtes nicht.

Auch allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) – wie sie unsere Branche kennt – bestimmen Mindestlöhne. Sie berücksichtigen dabei die Spezifitäten der Branchen, die Ausbildung, die Berufsart oder die Erfahrung. Die ave GAV regeln noch viel mehr als Mindestlöhne. Sie enthalten beispielsweise Bestimmungen zu Arbeitszeit, Lohnzuschlägen, Löhnen, Lohnersatz, Weiterbildung oder Versicherungsschutz und fördern das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort». Sie bieten somit einen umfassenden Schutz für alle Arbeitnehmenden einer Branche der weit über die Mindestlöhne hinaus geht. So gelten kantonale Mindestlöhne beispielsweise nicht für ausserkantonale und ausländische Entsandte. Nur Mindestlöhne in ave GAV schützen folglich umfassend vor Lohndumping.

Staatliche Mindestlöhne schaden auch dem Bildungssystem. Ein Einheits-Mindestlohn reduziert den Anreiz, sich aus- und weiterzubilden, da die Bildung weniger lohnrelevant ist. Ein Vorrang kantonaler Mindestlöhne führt zu einer Nivellierung der Löhne und schadet damit der Berufsbildung.

Der Nationalrat hat sich nun für einen Vorrang von Mindestlöhnen in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen vor kantonalen Mindestlöhnen ausgesprochen. Gemeinsam mit einer breiten breite Allianz von 27 Wirtschafts- und Branchenverbänden begrüsst der SBC diesen Entscheid ausdrücklich. Der SBC sieht dadurch die Sozialpartnerschaft gestärkt: Kantonale und kommunale Eingriffe zu Mindestlöhnen bringen die ave GAV als umfassende Gesamtpakete zunehmend aus dem Gleichgewicht. Dies führt zu komplexeren und schwierigeren Verhandlungen und gefährdet somit die Sozialpartnerschaft.

Das Geschäft geht nun in den Ständerat. Schliesst sich auch die kleine Kammer dem Nationalrat an, haben linke Parteien und die Gewerkschaften bereits mit einem Referendum gedroht. In einem potenziellen Abstimmungskampf würde sich der SBC in einer breiten Wirtschaftsallianz für den Vorrang von Mindestlöhnen in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) vor kantonalen Mindestlöhnen einsetzen.

Parlament will mehr Transparenz bei Bargeldlos-Gebühren

Die eidgenössischen Räte wollen mehr Transparenz bei den Gebühren, die Anbieter von bargeldlosen Zahlungsverfahren einziehen. Davon profitieren soll insbesondere das Kleingewerbe, also auch unsere Confiserien und Bäckereien. Die eidgenössischen Räte haben den Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage für mehr Transparenz bei den Gebührenkomponenten, die Acquirer beim Einsatz bargeldloser Zahlungsmittel gegenüber den Händlern anwenden, zu erarbeiten und dem Parlament vorzulegen.

Namentlich für KMU-Betriebe ist es problematisch, dass wenige Acquirer über erhebliche Marktmacht verfügen. Ziel der politischen Forderung ist es, dass insbesondere kleine Gewerbebetriebe bei Preisverhandlungen und bei der Wahl von Angeboten für bargeldlose Zahlungen mehr Transparenz und Klarheit erhalten.

AHV

Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente sollen die Mehrwertsteuer und auch die Lohnbeiträge erhöht werden. Der Ständerat hat entschieden, die Lohnbeiträge an die AHV ab 1. Januar 2028 um 0,4 Prozentpunkte zu erhöhen. Würden gleichzeitig die Lohnbeiträge an die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte gesenkt, könnten die AHV-Beiträge für Arbeitgebende und Angestellte unter dem Strich um je 0,1 Prozentpunkte steigen.

Parallel dazu will der Ständerat die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um bis zu einem Prozentpunkt anheben. Die erste Erhöhung ab 2028 um einen halben Prozentpunkt soll für die 13. AHV-Rente gebraucht werden. Mit der späteren zweiten Erhöhung soll eine allfällige Abschaffung oder höhere Plafonierung der AHV-Ehepaar-Renten finanziert werden. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.

Unternehmensverluste

Unternehmen sollen Verluste künftig länger von den Steuern abziehen können, nämlich während zehn statt während sieben Jahren. Die Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode soll insbesondere die von der Covid-19-Pandemie getroffene Unternehmen entlasten. Die Änderung soll für Verluste ab dem Jahr 2020 gelten. Nun ist der Ständerat am Zug.

Gentechnik-Moratorium

Das Parlament will mehr Zeit für die Diskussion über den Umgang mit neuen gentechnischen Verfahren. Das seit 2005 geltende Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen soll nach Willen des Parlaments bis Ende 2030 in Kraft bleiben. Nach dem Nationalrat hat in der Sommersession 2025 auch der Ständerat zugestimmt.

Urs Wellauer-Boschung, Direktor SBC

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