Der Bundesrat hat am 16. April sein Lockerungskonzept bezüglich der Corona-Schutzmassnahmen vorgestellt. Demnach sollen wirtschaftliche Aktivitäten in drei Etappen wieder aufgenommen werden können. Genauso wie der Bundesrat, setzt auch der SBC auf eine etappierte Rückkehr zur Normalität.

Die Etappierung muss im Einklang mit den gesundheitspolitischen Indikatoren erfolgen und diese entwickeln sich sehr zufriedenstellend. Aufgrund dieser Ausgangslage ist eine weitgehende Öffnung der Wirtschaft und des Gesellschaftslebens sinnvoll. Diese Beurteilung scheint auch der Bundesrat zu teilen, ansonsten würde er den «Betrieben mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt» keine Öffnungserlaubnis geben.

Der Entscheid des Bundesrates von vergangener Woche ist ein Schlag ins Gesicht eines grossen Teils des KMU-Detailhandels und der Gastronomie: Vor allem die eklatante Ungleichbehandlung innerhalb des Detailhandels selbst – der KMU-Detailhandel bleibt geschlossen, die Grossverteiler dürfen hingegen das gesamte Sortiment verkaufen – stösst bei uns und bei den betroffenen Branchen auf Unverständnis. Hier muss der Bundesrat umgehend nachbessern.

Die Kommunikation des Bundesrates hat während der Corona-Krise in einigen Branchen Hoffnungen und Perspektiven vermittelt. Andere Branchen wie die Gastronomie und grosse Teile des Detailhandels fühlen sich in diesem Moment im Stich gelassen. Viele KMU-Unternehmer haben einen derben Schlag erfahren. Ihre Hoffnungen wurden untergraben und das Gefühl von Perspektivlosigkeit, Ohnmacht, des Alleinegelassen werden macht sich breit. Dies ist Gift für die Wirtschaft und die Gesellschaft. Denn Solidarität erfordert gerade auch, dass sich möglichst alle an Bord fühlen dürfen und ihren Beitrag leisten können.

Für gastronomische Betriebe ist der Zeitpunkt einer Öffnung im Moment noch völlig offen. Diese Planungsunsicherheit ist auch äusserst verhängnisvoll für die angegliederten Cafés und Restaurants von Bäckereien-Confiserien. Mit der Fortführung der behördlich verordneten Schliessung befindet sich die Gastronomie weiterhin in einem Vakuum. Durch diese indirekten Auswirkungen erhöhen sich die wirtschaftlichen Einbussen auf enorme Ausmasse. Es müssen möglichst rasch klare, neue Rahmenbedingungen geschaffen werden, wie die Cafés und Restaurants unter vernünftigen BAG-Richtlinien arbeiten können. Wir sind zurzeit daran, uns mit Cafetier Suisse und Gastrosuisse abzustimmen, wie eine Etappierung vorgenommen werden kann. Gemeinsam können wir vieles erreichen und diese schwierigste Situation auch meistern. Wir brauchen jetzt die nötige Solidarität, damit diese Betriebe mit all ihren Mitarbeitenden Perspektiven entwickeln können. Ich wünsche allen weiterhin viel Kraft, Energie, Zuversicht, Weitsicht und Gesundheit.

Abschlussprüfungen

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat am vergangenen Mittwoch entschieden, dass der SBC die praktischen Prüfungen in der Produktion durchführen kann. Ab Montag, 20. April können die Prüfungen unter erhöhten Verhaltens- und Hygienemassnahmen gestartet werden. Die Chefexperten wurden am letzten Donnerstag mit den nötigen Unterlagen dokumentiert und informiert. Aus aktueller Lage wurde ein Merkblatt für Experten und Ausbildungsbetriebe der Produktion, zu den Hygiene-Regeln und -Massnahmen erstellt. Im Detailhandel wird der Entscheid diese Woche erwartet. Dies läuft nicht direkt über uns, sondern über Bildung Detailhandel Schweiz (BDS).
Das Merkblatt finden Sie im Kapitel 6.8 «Pandemievorsorge» auf der Online-Plattform.

Schutzmasken

In den Medien wird weiterhin die Diskussion geführt, ob das Tragen von Hygienemasken angebracht ist. Wenn von Masken die Rede ist, sind meistens sogenannte Hygienemasken gemeint, auch als Typ 2 bezeichnet. Dieser mehrlagige Mundschutz hält Tröpfchen auf, die ein Hauptübertragungsweg des neuen Coronavirus sind. Es ist deshalb grundsätzlich unbestritten, dass das Tragen von Hygienemasken sinnvoll sein kann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann: Dies verhindert, dass mögliche Viren beim Niesen und Husten oder über eine feuchte Aussprache verteilt werden. Hygienemasken bieten aber auch einen gewissen Schutz davor, dass Tröpfchen eindringen. Gemäss Bund reichen sie aus, um unsere Fachkräfte in der Lebensmittelbranche zu schützen.
Das gilt aber nur bei einem professionellen Umgang mit der Maske. So müssen vor dem An- und nach dem Ausziehen die Hände desinfiziert oder gewaschen werden. Während des Tragens darf die Maske nicht angefasst werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass Viren über die Hände übertragen werden können. Deshalb hält der Bund die Regeln zum Abstandhalten und zur Handhygiene für effizienter. Das heisst: Reinigung und Desinfektion der Hände. Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) keine Tragpflicht für Masken erlassen. Wie das am 11. Mai aussieht, ist noch offen.

Sinnvoll, wenn…

In unserer Branche kann das Tragen einer Maske deshalb sinnvoll sein:

Mitarbeitende im Detailhandel, die in näherer Distanz untereinander und zu den Kunden stehen.
In der Produktion, wenn es schwierig ist, den Mindestabstand einzuhalten.

Können Arbeiten aufgrund der Art der Tätigkeit oder mangels realisierbarer Schutzmassnahmen nur am bisherigen Standort erledigt werden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit geeigneten organisatorischen und technischen Vorkehrungen die Einhaltung der Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und sozialer Distanz sicherzustellen. Mit dieser Massnahme können die Betriebe entlastet werden. Einen Entscheid muss aber jeder Unternehmer selbst tragen: Qualitativ wirkungsvolle Masken sind zurzeit immer noch limitiert. Die Pistor kann im Moment solche Hygienemasken und auch Desinfektionsmittel in begrenzter Stückzahl liefern und ist bestrebt Nachschub zu besorgen.

Merkblätter + Formulare aktualisiert

Die Merkblätter und Formulare im Intranet auf swissbaker.ch (mit Login) sind so weit wie möglich aktuell. Weitere Anpassungen folgen aufgrund der weiteren Klarstellungen des Bundesrates zeitnah. Vor allem in Bezug auf die Beschäftigung von Risikopersonen. Dies stellt uns vor eine grosse Herausforderung und wir bitten um Verständnis für die dafür benötigte Zeit.
Intranet

NEU Bundesrat erweitert Massnahmen für Selbständigerwerbende am 16. April 2020:

Der Bundesrat weitet den Corona-Erwerbsersatz auf Selbständigerwerbende aus, welche nicht direkt von der Betriebsschliessung betroffen sind. Voraussetzung ist, dass das AHV-pflichtige Erwerbseinkommen (steuerbares) im Jahr 2019 höher ist als CHF 10’000, aber CHF 90’000 nicht übersteigt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der panvica Ausgleichskasse.

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