Für die Phase nach dem 26. April 2020 fordert der Schweizerische Gewerbeverband sgv einen «Smart Restart». Mit ihm wird eine Balance zwischen dem Gesundheitsschutz und den Interessen der Wirtschaft und Gesellschaft hergestellt.

Er basiert auf zwei Pfeilern: Fokussierung der gesundheitlichen Massnahmen auf Risikogruppen in einer Logik des gezielten Schutzes und an die epidemiologische Lage angepasste, schrittweise Lockerung von Verboten und Vorschriften. Der «Smart Restart» ist eine gesellschafts- und gesundheitspolitische sowie wirtschaftliche Chance für die Schweiz, einen ersten Schritt zurück in Richtung einer Normalisierung zu machen und damit die ökonomischen und menschlichen Gefahren der ausserordentlichen Lage zu mindern. Der SBC ist in ständigem Kontakt mit dem sgv und hat sich zu dieser Position eingebracht und unterstützt die Forderungen des sgv.

Antworten Bundesrat

Der Lockdown in der Schweiz zur Bekämpfung des Coronavirus wird um eine Woche bis am 26. April verlängert. Dies hat der Bundesrat gestern beschlossen. Danach sollen die Massnahmen aber schrittweise gelockert werden. Über die Etappen der Lockerung will der Bundesrat nächste Woche entscheiden. Bis am 16. April will der Bundesrat sagen können, wie es im Detail weitergehen soll.

Lehrabschluss 2020:

Der Bundesrat hat am nationalen Spitzentreffen der Berufsbildung von heute Donnerstag, 9. April, entschieden, dass praktische Prüfungen durchgeführt werden können. Allerdings müssen sämtliche Vorschriften des Notrechts und des BAG und andere Richtlinien ein­ge­halten werden.
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Weitere Massnahmen zur Verhinderung einer Konkurswelle geplant
Betreffend die Arbeitspflichten und Lohnforderungen von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden und zur Nothilfe für Selbständige hat sich der Bundesrat nicht geäussert. Der Bundesrat plant aber weitere Massnahmen, um eine Konkurswelle zu verhindern. Die Überwindung der Überschuldung nach der Corona-Krise muss dargelegt und dokumentiert werden. Und die Bilanz muss vorher intakt gewesen sein. Ist beides erfüllt, muss die Bilanz nicht deponiert werden. Nachlassstundungen sollen mit Massnahmen nun auch auf KMU’s zugeschnitten werden. Den notfallmässig geltenden Rechtsstillstand im Betreibungswesen und die Gerichtsferien werden nicht verlängert. Die Massnahmen enden wie geplant am 19. April 2020 um Mitternacht.

Musterschreiben bei Differenzen mit Versicherung

Im Zusammenhang mit den Pandemie Versicherungen empfehlen wir den Mitgliedern, gegen eine Verweigerung der Schadensübernahme durch die Versicherung Einsprache zu erheben und sich anschliessend direkt an den Ombudsmann der Privatversicherungen zu wenden. Ein Musterschreiben finden Sie im Intranet.

Merkblätter + Formulare aktualisiert

Die Geschäftsstelle ist von Karfreitag bis Ostermontag nicht erreichbar. Sie finden aber die Merkblätter und Formulare im Intranet auf swissbaker.ch. Diese sind so weit wie möglich aktuell. Weitere Anpassungen folgen zeitnah nächste Woche aufgrund der weiteren Klarstellungen des Bundesrates. Dies stellt uns vor eine grosse Herausforderung und wir bitten um Verständnis für die dafür benötigte Zeit.

Der SBC und seine Mitarbeitenden wünschen Ihnen trotz allem frohe Ostern und bleiben Sie gesund!

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