Seit dem 1. Juli gilt die Lernendenvereinbarung, die einen Anhang zum Gesamtarbeitsvertrag bildet. Dies ist eine wichtige Änderung, da für Auszubildende neu Mindestlöhne und ein 13. Monatslohn verbindlich vorgeschrieben werden. Zwar müssen Lernende Vollzugskostenbeiträge von zwei Franken pro Monat entrichten, aber gleichzeitig profitieren sie von einer Subvention auf das Lehrmittelpaket.
Das Interessanteste an der Lernendenvereinbarung ist jedoch, dass sie in der ganzen Schweiz einheitlich gilt: gleiche Mindestlöhne, Arbeitszeitregelungen, Bestimmungen für Nachtarbeit, Ferien usw. Die Minimalanforderungen gemäss Lernendenvereinbarung müssen eingehalten werden; Besserstellungen der Lernenden bleiben weiterhin möglich.
Im Kanton Tessin rechneten wir mit einem Rückgang der Zahl der Auszubildenden. Aber dies ist nicht der Fall: Es haben genauso viele Jugendliche mit ihrer Lehre gestartet wie im Vorjahr.
Am 27. Januar wird in Trevano (TI) die neue Ausbildung 2030 vorgestellt. Dort erhalten alle Personen, die in der Berufsbildung tätig sind, die Möglichkeit, einen ersten Blick auf den aktuellen Stand der Arbeiten zu werfen, um zu verstehen, in welche Richtung sich alles entwickelt. Vor allem aber besteht die Gelegenheit, aktiv mitzuwirken – durch Fragen oder Anregungen.
Ich erinnere daran, dass auch das Tessin auf diesem Weg seinen Beitrag geleistet hat, dank der aktiven Teilnahme von Simona Carcano an allen Sitzungen, die an der Richemont Fachschule in Luzern stattgefunden haben.
Daniel Ricigliano,
Regionenvertreter Tessin
Foto: Franzisca Ellenberger