Der Bund hat die Revision des Lebensmittelgesetzes (Stretto3) in die Vernehmlassung geschickt. Der neue Zentralvorstand hat an seiner ersten Sitzung die SBC-Antwort gutgeheissen. Sie ist vergangene Woche verschickt worden.

«Einmal mehr sieht sich die Lebensmittelwirtschaft mit einem umfassenden Revisionpaket konfrontiert, welches mehrheitlich mit der Anpassung an das EU-Recht begründet wird», schreibt SBC-Direktor Urs Wellauer in der Stellungnahme. Dabei sei eine Äquivalenz mit dem EU-Recht für die handwerklichen Bäcker-Confiseure nichtnotwendig. Dies beschere unseren Betrieben nur erheblichen Mehraufwand. Im Weiteren würden die EU-Regelungen nicht gerade benutzerfreundlich dargestellt.
Wellauer weist auf die verschiedenen Richtwerte zu Acrylamid hin, wo die Farbe von Backwaren gleichzeitig mit mehr oder weniger Acryl­amid gleichgesetzt werde, «was aus unserer Sicht falsch ist, da verschiedene Voraussetzungen für die Acyl­amidbildung erfüllt sein müssen».

Der SBC-Direktor plädierte in seinem Schreiben für die Wahrung der Verhältnismässigkeit und dass der Benutzerfreundlichkeit hohe Bedeutung beigemessen wird. Statt einer Zunahme von administrativen Auflagen durch Behörden zu fördern, gelte es «die Verantwortung der Inverkehrbringer in Erinnerung zu rufen, welche unab­hängig von der Betriebsgrösse nur Lebensmittel in den Verkehr bringen dürfen, die sicher sind!»

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