Der Bundesrat hat entschieden. Die Cafés und Restaurants können am Montag ihre Innenbereiche wieder öffnen. Vereinsanlässe bis 50 Personen sind wieder möglich. Ende Juni soll es weitere Lockerungen geben

Nach monatelanger Schliessung können Restaurant/Café-Betreiber am Montag auch ihre Innenräume wieder öffnen. Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.

Sechsertische auf der Terrasse

Auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben.

Take-away

Sitzplätze sind unter den gleichen Bedingungen wie bei Restaurants im Aussenbereich erlaubt. Stehtische jedoch sind nicht möglich. Für alle Gäste gilt eine Sitzpflicht.

Öffentliche Veranstaltungen

Für Veranstaltungen mit Publikum wie Public Viewings oder Konzerte gilt neu in Innenräumen eine Obergrenze von 100 statt 50 Personen und draussen von 300 statt 100 Personen. Dieselben Regeln gelten für religiöse Veranstaltungen. Im Unterschied zur Konsultationsvorlage müssen die Sitzplätze bei Publikumsanlässen nicht mehr fest zugeordnet werden. An Publikumsveranstaltungen ist Essen und Trinken auf den Sitzplätzen erlaubt, wenn die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher erhoben werden. Öffentliche Veranstaltungen wie Public Viewings oder Konzerte sind in Restaurationsbetrieben zulässig, sofern alle Vorgaben eingehalten werden, die für Restaurationsbetriebe gelten.

Vereins- und private Anlässe

Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und aussen mit maximal 50 statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten stattfinden. Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr.

Die Limiten für private Treffen wird von 10 auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 draussen erhöht. Für diesen Bereich hatte der Bundesrat in der Konsultation zunächst keine Änderungen vorgesehen.

Keine Homeoffice-Pflicht mehr

Home-Office-Pflicht wird in eine Home-Office-Empfehlung für jene Unternehmen umgewandelt, die im Rahmen der Teststrategie des Bundes eine repetitive Testung durchführen und in ein kantonales Testprogramm eingebunden sind.

Forderung der Wirtschaft

Der Bundesrat will die Öffnung zurück zur Normalität – wie bereits angekündigt – schrittweise vollziehen: Der aktuelle Öffnungsschritt erfolge nach den guten Erfahrungen der vergangenen Wochen und den Fortschritten bei der Impfkampagne. Bei den einzelnen Lockerungen stützt sich der Bundesrat mehrheitlich auf die Forderungen der Kantone.

Damit folgt er den Forderungen aus der Wirtschaft und den Kantonen, rascher vorwärtszumachen. Er geht weiter als in der Vernehmlassung, die vor 14 Tagen vorgestellt worden war. Der Bundesrat schickt das nächste Öffnungspaket, das ab dem 1. Juli gelten soll, voraussichtlich am 11. Juni in Konsultation und entscheidet darüber am 23. Juni.

Wichtiger und richtiger Schritt

Der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC) begrüsst diese Öffnung. Es ist ein wichtiger und richtiger Schritt, den wir gemeinsam mit den anderen Wirtschaftsverbänden gefordert haben.

Angepasstes Schutzkonzept

Die Schutzkonzepte werden zurzeit angepasst und sind ab morgen Abend (Deutsch, spätestens am Freitagabend Französisch und Italienisch)
auf der ASA- und GVP-Plattform abrufbar.

Information BAG…»

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