Bereits steht das Qualifikationsverfahren (QV) 2021 vor der Türe. Die nationalen Klärungen zum QV 2021 sind weit fortgeschritten. Die Verordnung über die Durchführung der QV 2021 wird nun abschliessend finalisiert und dem Bundesrat an der Sitzung vom 12. März 2021 zur Bewilligung vorgelegt.

Die Verordnung, welche am dem 1. April 2021 in Kraft treten wird, bildet die rechtliche Grundlage für die QV’s im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

Allgemeines

Die Abschlussprüfungen werden dieses Jahr trotz Pandemie wenn immer möglich regulär gemäss den Bildungsverordnungen (BiVo’s) durchgeführt.

Die Durchführung obliegt in der kantonalen Hoheit. Daher kann es zu kantonalen oder regionalen Unterschieden bei der Durchführung kommen, wobei alle Beteiligten (Bund und Kantone), wenn immer möglich an einem ordentlichen QV festhalten wollen.

Der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC) hat für die Produktionsberufe die geforderten Eingaben beim Bund gemacht und hat am 07. Januar 2021 per Mail die Bewilligung zur Durchführung des QV in gewohnter Art (VPA = vorgegebene praktische Arbeiten) erhalten – wiederum als einer der ersten Berufe.

Im Detailhandel sind die Würfel nun ebenfalls gefallen. Am 19.02. ist die Information von der nationalen Organisation der Arbeitswelt (OdA) eingetroffen: Die Prüfungen können gemäss Bivo (ohne Pausen) durchgeführt werden.

Es gilt die betrieblichen Schutzkonzepte zu beachten, wobei die Expertinnen und Experten über die Chefexperten auch in diesem Bereich informiert und mit einem Merkblatt vom SBC dokumentiert worden sind.

«Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für ihr Engagement und das Möglichmachen der ordentlichen QV 2021», hält ein zufriedener Richemont-Vizedirektor Markus Zimmerli fest.

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